Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok

Rechtssichere Homepage: Wem gehören die Rechte, wer hat die Pflichten

Die Rechte und Pflichten an und um eine Homepage sind sehr unterschiedlich. Aus dem Grund ist es wichtig, alle Rechte und Pflichten aus Auftragsvergabe sauber und klar zu regeln, und für eine rechtssichere Homepage zu sorgen.

02.07.2014
Rechtssichere Homepage

Rechte an Homepages

Ihre WWW-Adresse gehört Ihnen, wenn Sie als Domaininhaber eingetragen sind. Sie sollten immer darauf bestehen, als Eigner der Domain eingetragen zu werden, auch wenn eine Agentur oder ein Webdesigner die Anmeldung für Sie übernimmt.

Design

Der Schöpfer Ihrer Homepage ist der Urheber. Das können Sie sein, wenn Sie die Seite selbst gestaltet haben, oder derjenige, den Sie damit beauftragt haben: zum Beispiel ein Designer oder eine Werbeagentur. Das Urheberrecht kann nicht abgetreten, verschenkt, verkauft oder vermietet werden. Ein Urheberrecht an einer Idee gibt es nicht. Auch wenn Sie Ideen zur Gestaltung der Website geliefert haben, haben Sie dennoch kein Urheberrecht daran. Wenn Sie allerdings gemeinsam an Ihrem Werk gearbeitet haben, steht das Urheberrecht allen gemeinsam zu.

Sie können das Nutzungsrecht an der Seite erwerben, zum Beispiel das ausschliessliche (dann können Sie machen, was Sie wollen) oder das Einfache (zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt). Die Nutzung muss bezahlt werden, aber für die verschiedenen Nutzungsarten gibt es genaue Tarife. Sprechen Sie auf jeden Fall vorgängig das Nutzungsrecht an, wenn Sie mit externen Partnern eine Homepage erstellen.

Texte und Bilder

Der Texter, Fotograf oder Grafiker ist immer der Urheber. Er muss um Bewilligung gefragt werden, wenn Sie sein Werk nutzen wollen. Verstösse gegen das Urheberrecht werden bestraft und können teuer werden. Fragen Sie immer nach dem Nutzungsrecht von Bildern, Grafiken und Texten und lassen Sie sich im Zweifelsfall die schriftliche Abtretung zeigen. Am besten lassen Sie selber Bilder machen und beauftragen Sie einen Texter. So sorgen für eine rechtssichere Homepage hinsichtlich Texte und Bilder.

Musik und Film

Das Gleiche gilt natürlich auch für Musik, Flash-Animationen, Videoschnipsel und Ähnliches. Die SUISA sorgt im Namen von rund 12 500 Musikern, Komponisten und Textern in der Schweiz dafür, dass die Urheberrechte vertreten werden. Auch hier wird es gleich sehr teuer, wenn Sie auch nur einen kleinen Musik- oder Videoschnipsel auf Ihrer Website verwenden möchten und sich keine Rechte eingeholt haben. Es gibt frei verwendbare Musikstücke im Internet, die Sie in Ihre Seite einbinden können.

Rechtssichere Homepage: Änderungen

Wenn Sie selbst Urheber der Website sind, können Sie schalten und walten, wie Sie wollen. Wenn nicht, müssen Sie vorher klar absprechen, was Sie verändern dürfen und was nicht. Dass Inhalte aktualisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Auch das Austauschen von Bildern und Texten ist kein Problem. Sobald Sie aber am Design Ihrer Website etwas ändern wollen, müssen Sie den Urheber fragen. Eigenmächtige Änderungen sind ein Verstoss gegen das Urheberrecht.

Oft trennen sich Auftraggeber und Designer, und der Auftraggeber hat danach das Bedürfnis, die Seite zu verändern. Wenn Sie das tun, hat der Designer das Recht, Sie deswegen zu belangen. Gerade wenn man vielleicht im Streit auseinander gegangen ist, ist hier höchste Vorsicht geboten. Entweder sprechen Sie die Änderungen mit dem Designer ab, oder Sie entscheiden sich dafür, eine ganz neue Seite zu gestalten. So gehen Sie eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg.

Newsletter W+ abonnieren