Lohn bei Krankheit Schweiz: Rechte und Pflichten

Wer krank ist, fragt sich schnell: Wie lange erhält man Lohn bei Krankheit Schweiz? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln zur Arbeitsunfähigkeit, zur Lohnfortzahlung und zur Krankentaggeldversicherung.

28.03.2026 Von: Ralph Büchel
Lohn bei Krankheit Schweiz

Lohn bei Krankheit Schweiz

Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die entweder eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Art. 3 ATSG).

Bei einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmenden ist also immer zuerst zu prüfen, ob nicht ein Unfall, eine unfallähnliche Körperschädigung oder eine Berufskrankheit vorliegt. In diesen Fällen ist die Unfallversicherung zuständig, und für die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gilt nicht Art. 324a OR, sondern Art. 324b OR. Nachfolgend werden zentrale Fragen zum Thema Lohn bei Krankheit Schweiz beantwortet. 

Wie lange wird der Lohn bei Krankheit bezahlt?

Einerseits geniesst der arbeitsunfähige Arbeitnehmende während bestimmter Zeit Kündigungsschutz – eine Kündigung während Arbeitsunfähigkeit (oder maximal während der Sperrfrist) ist nichtig; die bereits laufende Kündigungsfrist wird um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (oder maximal um die Dauer der Sperrfrist) unterbrochen.

Daneben hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmenden von Gesetzes wegen für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist. Die gesetzliche Lohnfortzahlung (100% eine beschränkte Zeit) bei Krankheit kann aber durch eine schriftlich vereinbarte und gleichwertige Regelung abgeändert werden (Art. 324a Abs. 4 OR), dann ist ein Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zwingend und in der Wartefrist muss mindestens 80% Lohnfortzahlung gewährt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Taggeld und Lohn(fortzahlung)?

Auf von Krankentaggeldversicherungen ausgerichteten Krankentaggelder sind keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet (allenfalls aber Pensionskassenbeiträge) – sie werden also netto ausgerichtet. Von der Arbeitgeberin ausgerichteter Lohn oder Lohnfortzahlung erfolgt stets brutto – es sind darauf noch die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Was ist der «Nettolohnausgleich»?

Da Krankentaggelder von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls auch von Pensionskassenprämien befreit sind, kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmende während einer Krankheit einen höheren Nettobetrag erhält, als wenn er gesund ist und arbeitet. Dies kommt im Rahmen von Lohn bei Krankheit Schweiz in der Regel nur vor, wenn Arbeitgebende eine Lohnfortzahlung von 90 bis 100% gewähren und die Krankentaggelder die Sozialversicherungsbeiträge verringern. Einige Arbeitgeberinnen und Lohnsoftware korrigieren das durch eine entsprechende Kürzung im Bruttolohn (sogenannte Bruttolohnkappung, die dann ein Nettolohnausgleich erwirkt) Ein solcher Nettolohnausgleich muss aber vertraglich vereinbart sein, sonst kann er zu Rückforderungsansprüchen führen.

Welche Mitwirkungspflichten haben die Parteien gegenüber der Krankentaggeldversicherung?

Der Arbeitnehmende ist in der Regel verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft laufend mit Arztzeugnissen zu bedienen, seine behandelnden Ärzte gegenüber den Versicherungsärzten vom Berufsgeheimnis zu entbinden, sich vor Auslandaufenthalten abzumelden oder sich auf Anfrage von Versicherungsärzten untersuchen zu lassen etc. 

Die Arbeitgeberin ist in der Regel verpflichtet, die Versicherungsprämien zu bezahlen, der Versicherung Ein- und Austritte sowie die Löhne zu melden, Krankheitsfälle umgehend anzumelden, Arztzeugnisse weiterzuleiten und die erhaltenen Taggelder den kranken Arbeitnehmenden auszubezahlen etc.

Was sind die versicherungsvertraglichen Folgen von Mitwirkungspflichtverletzungen?

Die Krankentaggeldversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder verweigern.

Wie verhält es sich, wenn die Arbeitgeberin ihren Verpflichtungen gegenüber der Krankentaggeldversicherung nicht nachkommt?

Sichert die Arbeitgeberin vertraglich eine Krankentaggeldversicherung zu, kommt sie aber ihrer versicherungsvertraglichen Pflichten oder Obliegenheiten nicht nach – beispielsweise indem sie die Versicherungsprämien nicht bezahlt, ausgelaufene Policen nicht erneuert, falsche Policen abschliesst, eine Krankheit nicht oder zu spät meldet etc., muss sie den Arbeitnehmenden prinzipiell schadlos halten.

Wer kann im Dreiecksverhältnis Arbeitgeberin – Arbeitnehmende – Versicherung was von wem fordern?

Das hängt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Generell hat der Arbeitnehmende wohl in den meisten Fällen ein gesetzliches Direktforderungsrecht gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Das heisst, im Streitfall kann (allenfalls muss) sich der Arbeitnehmende direkt an die Versicherung wenden und gegebenenfalls gegen sie klagen. Anders kann es aussehen, wenn die Arbeitgeberin ihren vertraglichen Pflichten oder Obliegenheiten nicht nachgekommen ist; dann ist die Versicherung allenfalls aus der Pflicht genommen und der Arbeitnehmende muss sich an seine Arbeitgeberin halten.

Welche Risiken versichert eine Krankentaggeldversicherung?

Je nach Police. In der Regel ist das versicherte Risiko die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmenden. Nicht versichert sind alle übrigen Verhinderungsgründe, welche ebenfalls die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht auslösen können. Spürbar wird das besonders bei Arbeitnehmenden mit Familienpflichten. Bleiben sie zuhause um ihr krankes Kind zu pflegen, muss gegebenenfalls die Arbeitgeberin Lohnfortzahlung leisten, da die Krankentaggeldversicherung hier keine Deckung bietet.

Was ist eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit?

Bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmende einzig in Bezug auf seinen konkreten Arbeitsplatz arbeitsunfähig – seine Arbeit könnte er aber in einer anderen Umgebung/bei einer anderen Arbeitgeberin ohne Einschränkung leisten. Häufig entsteht eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit aus Konfliktsituationen oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Häufig gestellte Fragen

Das Arbeitsverhältnis nach Schweizer Recht ist ein Austauschverhältnis – Lohn gegen Arbeit. Arbeitsrecht ist aber auch Sozialrecht. Kann der Arbeitnehmende unverschuldet und aus persönlichen Gründen nicht arbeiten, erhält er trotzdem den Lohn. Zumindest für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen. Im Zusammenhang mit dem Lohn bei Krankheit Schweiz stellen sich sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmende bei Arbeitsverhinderung in der Praxis oft knifflige und in der Konsequenz auch kostspielige Fragen.

Wann liegt eine Krankheit vor?

Das ist eine medizinische Frage (bio-psycho-soziales Krankheitsmodell) und ist durch eine sachverständige Person zu beantworten (z.B. Ärztin; Psychiater etc.).

Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?

Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsunfähigkeit. Ist es dem Arbeitnehmenden wegen der Krankheit unmöglich oder unzumutbar, seiner Arbeit nachzugehen, ist er arbeitsunfähig und darf der Arbeit fernbleiben. Massgebend sind die Art der Krankheit und die Art der Arbeit – dieselbe Krankheit kann sich auf Büromitarbeiter anders auswirken als auf Handwerker.

Wer muss die Arbeitsunfähigkeit beweisen?

Der Arbeitnehmende. Gelingt ihm der Beweis nicht, gilt er als arbeitsfähig.

Wie beweist der Arbeitnehmende, dass er arbeitsunfähig ist?

Es sind sämtliche zivilprozessualen Beweismittel zulässig. In der Praxis geschieht das oft durch ein Arztzeugnis. Streng genommen ist aber ein Arztzeugnis kein Beweis, sondern lediglich eine qualifizierte Behauptung, weil sie von einer Fachperson stammt. Dennoch reicht ein Arztzeugnis in der Praxis vorerst aus, zumindest, solange es nicht durch eine detailliertere fachliche Zweitmeinung in Zweifel gezogen wird.

Welchen Inhalt muss ein Arztzeugnis aufweisen?

Gemäss Bundesgericht hängt der Beweiswert eines ärztlichen Berichts davon ab, ob er umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, die geklagten Beschwerden berücksichtigt, in Kenntnis der Anamnese abgegeben worden ist, in der Darlegung und Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge bzw. der medizinischen Situation einleuchtet und ob die Schlussfolgerungen begründet sind. Ausschlaggebend ist der Inhalt. Daher kommt dem Arztzeugnis eher geringer Beweiswert zu. Dennoch ist das Arztzeugnis in der Praxis nach wie vor etabliert. Es wäre für seinen Beweiswert aber von Vorteil, wenn es mit Blick auf die bundesgerichtlichen Kriterien etwas detaillierter ausfallen würde und nicht länger als wenige Tage rückwirkend ausgestellt ist.

Kann die Arbeitgeberin eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen?

Ja. Wenn sachliche Zweifel bestehen, kann die Arbeitgeberin sogar ohne vertragliche Abmachung vom Arbeitnehmenden verlangen, sich durch einen Arzt nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten untersuchen zu lassen. Der Arbeitnehmende muss bereits aufgrund seiner gesetzlichen Treuepflicht der Aufforderung nachkommen und sich untersuchen lassen. Dennoch sollten die Parteien die vertrauensärztliche Untersuchung und ihre Modalitäten schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Und wenn sich der Arbeitnehmende weigert?

Verweigert der Arbeitnehmende den Besuch beim Vertrauensarzt trotz entsprechender Abmahnung, so hat er keine Lohnfortzahlung mehr zugut. Einige juristische Lehrmeinungen gehen sogar davon aus, der Arbeitnehmer gelte ab dem Datum einer berechtigterweise angeordneten, aber verweigerten vertrauensärztlichen Untersuchung als gesund.

Was bringt eine vertrauensärztliche Untersuchung?

Der Vertrauensarzt kann die Arbeitsunfähigkeit entweder bestätigen oder widerlegen. Widerlegt er sie, ist die Rechtsfolge noch nicht restlos geklärt. Soweit ersichtlich gehen die Gerichte davon aus, dass dann entweder der Arbeitnehmende als arbeitsfähig gilt und wieder arbeiten muss oder, dass der Arbeitnehmende zwar nicht arbeiten muss, aber auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Hält der Arbeitnehmende an seiner Arbeitsunfähigkeit fest, müsste das Gericht entscheiden. In der Praxis einigen sich die Parteien oft bereits vorher oder spätestens, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Welche Informationen darf der Vertrauensarzt weitergeben?

Nur Daten mit Arbeitsplatzbezug. Dazu gehören Tatsache, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit, die Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt und bei verbleibender Teilarbeitsfähigkeit die Fragen nach einer Ansteckungsgefahr, nach der näheren Bedeutung der Arbeitsunfähigkeit für die Arbeitszeit und nach Arbeiten, welche der Arbeitnehmende aus gesundheitlichen Gründen noch ausführen kann und welche er nicht ausführen sollte. Die Diagnose darf nicht erhoben werden. Auch der Vertrauensarzt untersteht dem Berufsgeheimnis.

Member werden Newsletter