Recruiting: Arbeitsrechtliche Stolpersteine
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Beim Recruiting gelten strenge datenschutzrechtliche Vorgaben: Die Bearbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit sie die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Besonders beim Active Sourcing und bei der Abwerbung von Mitarbeitern müssen Unternehmen sicherstellen, dass keine unlauteren Wettbewerbspraktiken vorliegen und bestehende Arbeitsverträge respektiert werden.
Die wichtigsten Punkte:
- Ein potentieller Kandidat ist noch kein Bewerber; datenschutzrechtliche Pflichten beginnen jedoch bereits bei der Datenerhebung.
- Beim Active Sourcing ist eine Rechtfertigung der Datenbearbeitung ohne Einwilligung des Kandidaten schwierig.
- Die Übernahme von Konventionalstrafen oder Abfindungen bei einem Jobwechsel birgt rechtliche Risiken für den neuen Arbeitgeber.
- Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot kann den Wechsel zu einem Konkurrenten rechtlich blockieren.

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Welche arbeitsrechtlichen Stolpersteine müssen Unternehmen beim Recruiting und Active Sourcing beachten?
Recruiting und Datenschutz
Ein potentieller Kandidat ist noch kein Bewerber und ein Bewerber ist noch kein Arbeitnehmer, mit dem gegenseitige vertragliche Rechte und Pflichten bestehen. Dennoch müssen in rechtlicher Hinsicht verschiedene Themen berücksichtigt werden, insbesondere datenschutzrechtliche Fragen sowie Aspekte hinsichtlich unlauteren Wettbewerbs. Datenschutzrechtlich darf die (spätere) Arbeitgeberin Daten über einen Arbeitnehmenden nur bearbeiten, soweit die Daten dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR). Daneben muss die Arbeitgeberin auch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einhalten.
Active Sourcing
Beim Active Sourcing werden öffentlich verfügbare Quellen wie Websites und soziale Netzwerke ausgewertet und Listen mit möglichen Kandidaten gebildet. Eine solche Suche nach möglichen Kandidaten erfordert eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Datenschutzrechtlich stellt sich vor allem die Frage, ob eine solche Bearbeitung zulässig ist.
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