BVG-Reform: Diese Massnahmen umfasst die Reform

Am 22. September 2024 stimmten die Bürgerinnen und Bürger über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Diese Reform hatte das Ziel, die Finanzierung der zweiten Säule zu verbessern, das Rentenniveau zu sichern und die Absicherung von Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu stärken. Das Stimmvolk hat die Reform abgelehnt.

26.11.2025 Von: Ralph Büchel
BVG-Reform

Die Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge, auch zweite Säule genannt, ist für viele Menschen eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge (AHV). Während ihres Berufslebens sparen sie gemeinsam mit ihren Arbeitgebern in die Pensionskasse ein, um später eine Rente zu erhalten. Gesetzlich ist festgelegt, wie viel Rente pro gespartem Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Aufgrund niedriger Erträge an den Finanzmärkten und einer steigenden Lebenserwartung ist die Finanzierung der Renten im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge jedoch nicht mehr ausreichend gesichert. Besonders betroffen sind Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder geringfügig mehr anbieten.

Ein weiteres Problem betrifft Personen mit geringem Einkommen, die später nur eine sehr kleine oder gar keine Pensionskassenrente erhalten. Besonders viele Frauen sind davon betroffen, da sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit niedrigen Löhnen tätig sind.

Die BVG-Reform

Ziel der Vorlage war es, die berufliche Vorsorge finanziell zu stabilisieren, das heutige Leistungsniveau zu sichern und insbesondere Personen mit tiefem Einkommen oder Teilzeitpensen besser abzusichern. Vorgesehen waren unter anderem eine Reduktion des Umwandlungssatzes, begleitende Ausgleichsmassnahmen sowie tiefere Sparbeiträge für ältere Arbeitnehmende.

Newsletter W+ abonnieren