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BVG-Vorsorge: Worauf gilt es bei der Wahl der Vorsorgelösung zu achten?

Die Wahl der BVG-Vorsorge kann entscheidend darüber sein, welche Solidarität die Mitarbeiter – via Verzinsung ihrer Sparguthaben – mit der Belegschaft von anderen Arbeitgebern unbewusst eingehen. Erfahren Sie nachfolgend, worauf es bei der Wahl der Lösung für die 2. Säule zu achten gilt.

30.12.2022 Von: Livio Cathomen
BVG-Vorsorge

BVG-Vorsorge wird von vielen Arbeitgebern stiefmütterlich behandelt

Die BVG-Vorsorge wird von vielen Arbeitgebern als notwendiges Übel angesehen. Bei Firmengründungen wird oftmals eine rein obligatorische Vorsorgelösung abgeschlossen. Verständlich, so wird der Aufwand für das junge Unternehmen möglichst gering gehalten. Und damit ist das Thema für die Entscheidungsträger für Jahre abgeschlossen.

Wir stellen immer wieder fest, dass erfolgreiche Firmen seit ihrer Gründung die gleichen Vorsorgeleistungen bei derselben Sammeleinrichtung versichert haben. Das Thema berufliche Vorsorge wird in die Schublade gelegt und nicht mehr angeschaut. Es wird keine Evaluation einer passenderen Vorsorgelösung vorgenommen. Leidtragende sind die Mitarbeiter, welche tiefere Altersleistungen in Kauf nehmen müssen. Altersleistungen können unter Umständen verbessert werden, ohne dass dem Arbeitgeber Mehrkosten entstehen. Der Schlüssel dazu ist die Optimierung des Verzinsungspotenzial der Sparguthaben durch die Wahl der Sammeleinrichtung. Es lohnt sich, die berufliche Vorsorge nicht länger stiefmütterlich zu behandeln.

Die Verzinsung ist eine Leistung der Pensionskasse

In der obligatorischen Vorsorge sind Jahreslöhne zwischen CHF 22 050.– und CHF 88 200.– versichert. Alle Pensionskassen müssen im BVG-Minimum identische, gesetzlich definierte Leistungen anbieten. Aktuell sind dies mindestens 1% Jahreszins auf dem Altersguthaben und ein Umwandlungssatz von 6,8%. Die Spargutschriften sind ebenfalls gesetzlich definiert.

Der Arbeitgeber kann für sein Personal freiwillig bessere Vorsorgeleistungen versichern. Als Beispiel seien höhere Sparbeiträge oder die Versicherung von Löhnen über CHF 88 200.– genannt.

Die Vorsorgeleistungen setzen sich zusammen aus den obligatorischen und überobligatorischen Leistungen des Arbeitgebers sowie den Leistungen der Pensionskasse. Die Arbeitnehmer finanzieren ihren Teil über Lohnabzüge.

Die Leistungen der Pensionskasse sind die Verzinsung der Sparbeiträge sowie der Umwandlungssatz.

Die Vorsorge ist ein sehr langfristiges Thema. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge beginnt der Sparprozess im Alter 25 und endet im Alter 65. Es gibt bereits Vorsorgepläne, bei denen der Sparprozess ab Alter 18 oder 20 beginnt. Aktuell gibt es zudem politische Diskussionen darüber, das Pensionierungsalter zu erhöhen.

Die folgende Tabelle 1 zeigt auf, wie sich das Altersguthaben eines Versicherten in einer Pensionskasse über 40 Jahre hinweg entwickelt. Die Berechnung basiert auf einem Mitarbeiter mit einem versicherten Lohn von CHF 60 945.– ohne Lohnerhöhungen, was dem maximalen koordinierten BVG-Lohn entspricht. Die Altersgutschriften entsprechen den BVG-Altersgutschriften. Um den Einfluss der Verzinsung zu illustrieren, werden verschiedene Verzinsungsannahmen dargestellt. Die Tabelle 1 verdeutlicht eindrücklich, welchen Einfluss die Verzinsung auf das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung hat. Der Zinseszinseffekt ist gut erkennbar.

Je weniger Leistungen über den «dritten Beitragszahler» finanziert werden, desto mehr bleibt für die Verzinsung der Sparguthaben übrig

Die Verzinsung wird aus den Anlageerträgen generiert. Nicht vergeblich wird der Anlageertrag auch als der «dritte Beitragszahler» bezeichnet. Neben der Verzinsung werden nicht finanzierte Leistungen und Kosten durch das Ergebnis aus Vermögensanlage getragen. Dazu gehört auch die Bildung der Rückstellungen für versicherungstechnische Risiken. Das langfristige Verzinsungspotenzial einer Pensionskasse ist damit tiefer als der langfristige Vermögensertrag.

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