Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok

Gattungskauf: Und andere Kaufarten

Der Kaufvertrag kann in verschiedene Arten kategorisiert werden. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Arten des Kaufvertrags nach schweizerischem Obligationenrecht

10.03.2023 Von: Regula Heinzelmann
Gattungskauf

Gattungskauf

Definition

Beim Gattungskauf wird der Kaufgegenstand nicht konkret, sondern nur nach Gattungsmerkmalen, d.h. nur qualitativ und quantitativ bestimmt. Es handelt sich dabei um Sachen, die man durch gleiche oder ähnliche ersetzen kann.

Der Gattungskauf wird im OR nicht direkt definiert. Trotzdem gibt es einige Spezialregelungen.

Im allgemeinen Teil des OR (Art. 71) findet man folgende Regel: Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner, in diesem Fall dem Verkäufer, die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt. Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten. Nutzen und Gefahr gehen beim Gattungskauf erst dann auf den Käufer über, wenn die veräusserten Sachen ausgeschieden und, wenn sie versendet werden soll, zur Versendung abgegeben sind (Art. 185 OR).

Gewährleistung beim Gattungskauf

Wenn vertretbare Sachen mit Mängeln geliefert werden, hat der Käufer dieselben Wahlmöglichkeiten wie bei allen Kaufverträgen. Er kann aber stattdessen auch die Lieferung von intakten Waren derselben Gattung verlangen. Wenn die Sachen dem Käufer nicht von einem andern Orte her zugesandt worden sind, ist auch der Verkäufer berechtigt, sich durch sofortige Lieferung von intakten Waren derselben Gattung und wenn nötig durch Schadenersatz von jedem weiteren Anspruch des Käufers zu befreien.

Hinweis: Zur Sachgewährleistung beim Gattungskauf siehe BGE 133 III 335 vom 19.02.2007

Ein Gattungskauf zeichnet sich im Gegensatz zum Stückkauf dadurch aus, dass der Verkäufer keine vertraglich individualisierte, sondern eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet. Dabei geht das Bundesgericht von einem relativen Gattungsbegriff aus, welcher sich nach der Umschreibung der geschuldeten Sache im Kaufvertrag richtet. Dabei ist diese nach dem Vertrauensprinzip auszulegen, wenn ein tatsächlicher übereinstimmender Parteiwille nicht feststeht.

Demgemäss gilt jede gelieferte Sache, welche nicht alle von den Parteien vereinbarten Gattungsmerkmale aufweist, als Falschlieferung. Keine falsche, sondern eine mangelhafte Kaufsache liegt beim Gattungskauf hingegen dann vor, wenn die gelieferte Sache zwar der geschuldeten Gattung zugehört, aber nicht die vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Qualität aufweist. So ist zum Beispiel ein vertragskonform spezifiziertes Automobil mangelhaft, wenn sein Motor stottert oder seine Karosserie durchgerostet ist.

Unterschied zwischen Gattungskauf und Stückkauf

Stückkauf liegt vor, wenn ein konkreter genau bestimmbarer Gegenstand verkauft wird. Häufig handelt es sich dabei um Gegenstände, die relativ selten sind oder Einzelstücke.

Sukzessivlieferungskauf

Wird ein bestimmter Restposten verkauft, handelt es sich nicht um eine gewöhnliche, sondern nur um eine begrenzte Gattungsschuld. Wenn der gesamte Vorrat verkauft wird, ist das Geschäft dem Stückkauf ziemlich nahe. Diesem Aspekt kommt indessen keine massgebende Bedeutung zu, und er muss nicht abschliessend behandelt werden. Grund der Leistungsstörung war allein das Verhalten des Lieferanten.

Definition

Der Sukzessivlieferungskauf ist ein einheitlicher Vertrag über Waren, die zwar wie beim Gattungskauf der Gattung nach bestimmt sind, bei denen jedoch die Lieferung in zeitlich getrennten Teilleistungen zu erfolgen hat. Jede Teilleistung ist gesondert zu bezahlen.

Diese Kaufart wird im Gesetz nicht erwähnt, kommt aber häufig vor. Beim Sukzessivlieferungskauf werden Teillieferungen vereinbart. Dabei kann man die Menge und die Termine beim Vertragsabschluss bestimmen, am besten schriftlich. Es kann aber auch nach Bedarf oder auf Abruf geliefert werden oder die Ware wird laufend bezogen. Beispielsweise gilt auch der Bezug von Strom oder Wasser als Sukzessivlieferung. Beim Kauf auf Abruf hat der Käufer das zeitlich begrenzte Recht, den Zeitpunkt der Leistung innerhalb der Abrufsfrist selbständig zu bestimmen.

Beim Kauf auf Abruf wie auch beim Sukzessivlieferungsvertrag ist der Leistungsinhalt bestimmt, üblicherweise ist auch die Frist, innert welcher der Abruf bzw. die Lieferung zu erfolgen hat, vertraglich geregelt. Wenn nicht gilt eine angemessene Frist, die unter Berücksichtigung der Umstände, des Geschäftsverkehrs der Parteien und allfälliger Handelsbräuche zu bestimmen ist. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilleistung kann auch eine später fällige Teilleistung zurückbehalten werden.
 

Kauf auf Probe oder Besicht

Definition

Bei dieser Kaufart kann der Käufer die Ware zuerst besichtigen oder allenfalls ausprobieren. Ist ein Kauf auf Probe oder auf Besicht vereinbart, so steht es im Belieben des Käufers, ob er die Kaufsache genehmigen will oder nicht. Solange die Sache nicht genehmigt ist, bleibt sie im Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie in den Besitz des Käufers übergegangen ist.

Dabei ist zu unterscheiden, ob die Ware dem Käufer überlassen wurde oder die Besichtigung beim Verkäufer stattfindet: Wird die Prüfung bei dem Verkäufer vorgenommen, ist dieser nur bis zum Ablauf der vereinbarten oder üblichen Frist gebunden (Art. 224 OR).

Wenn keine solche Frist vereinbart wurde, kann der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Zeit den Käufer zur Erklärung auffordern und nicht mehr gebunden zu sein, wenn der Käufer auf die Aufforderung hin sich nicht sofort erklärt. Wurde die Sache dem Käufer vor der Prüfung übergeben, gilt der Kauf als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb der vertragsmässigen oder üblichen Frist oder, wenn keine Frist vereinbart wurde, sofort nach der Aufforderung des Verkäufers hin die Nichtannahme erklärt oder die Sache zurückgibt (Art. 225 OR). Ebenso gilt der Kauf als genehmigt, wenn der Käufer den Preis ohne Vorbehalt ganz oder zum Teile bezahlt oder über die Sache
in anderer Weise verfügt, als es zur Prüfung nötig ist.

Kauf nach Muster

Definition

Zwar ist im Streitfall der Käufer, dem das Muster anvertraut wurde, nicht verpflichtet die Identität des Musters zu beweisen. Es genügt seine persönliche Versicherung vor Gericht. Das gilt auch dann, wenn das Muster nicht mehr in der Form wie beim Zeitpunkt der Übergabe vorgewiesen wird, aber diese Veränderung die notwendige Folge der Prüfung des Musters ist. Trotzdem ist zu empfehlen, das Muster aus Beweisgründen möglichst unverändert aufzubewahren. So lässt sich allenfalls ein Prozess vermeiden. In allen Fällen steht dem Verkäufer der Beweis offen, dass das Muster unecht sei. Ist das Muster bei dem Käufer, wenn auch ohne dessen Verschulden, verdorben oder zu Grunde gegangen, so hat nicht der Verkäufer zu beweisen, dass die Sache mustergemäss sei, sondern der Käufer das Gegenteil.

Ausfallmuster

Wird dem Käufer kurz vor Lieferung ein Muster zur Prüfung überlassen, ein so genanntes Ausfallmuster, begründet das nicht einen Kauf nach Muster. Auch nicht, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss ein Typenmuster bekommt, ohne dass ein Kauf nach Muster verabredet wird. Immerhin wird in diesen Fällen im Streitfall Kauf nach Muster vermutet und der Verkäufer muss beweisen, dass das nicht vereinbart wurde.

Wichtig: Aus Beweisgründen ist zu empfehlen, den Kauf nach Muster schriftlich zu vereinbaren.

Newsletter W+ abonnieren