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Verbraucherrechte: Besondere Verbraucherrechte beim Kauf

Wenn Unternehmen Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, müssen sie sich im Vorfeld mit der rechtlichen Situation beschäftigen. Neben einem grundsätzlichen Verständnis für Kaufverträge geht es zusätzlich auch um die Frage von besonderen Verbraucherrechten. Doch welche sind das? Was gilt bei Online-Käufen und was sollten Anbieter diesbezüglich generell zu beachten?

13.10.2023
Verbraucherrechte

Grundlegende Angaben: Was muss der Verbraucher vor einem Kauf erfahren?

Wer online etwas verkaufen möchte, ist dazu verpflichtet, Kunden und Verbrauchern wichtige Informationen zu liefern. Diese gliedern sich in zwei Bereiche:

1. Wichtige Informationen zum Betreiber des Webshops

Zu den verpflichtenden Angaben in einem Impressum gehören laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG):

  • vollständige Adresse des Unternehmens nebst Kontaktdaten des passenden Ansprechpartners
  • E-Mail-Adresse für Fragen und Auskünfte
  • eine Telefonnummer oder Mobilnummer
  • Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Mit diesen Angaben können Verbraucher einen Anbieter eindeutig identifizieren und haben bei Problemen einen Ansprechpartner.

2. Produkt- und Angebotsinformationen

Auch in Bezug auf Produkte und das eigene Angebot sind E-Commerce-Händler dazu verpflichtet, einige Angaben zu machen:

  • Detailpreis: Laut Art. 3 der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) müssen Händler immer den tatsächlich zu zahlenden Detailpreis angeben. Das bedeutet: Alle wichtigen Zuschläge, Steuern und weitere Zulagen sind dort bereits enthalten. Einzige Ausnahme: Versandkosten dürfen in einem Webshop separat angegeben werden.
  • Zuordnen: Der Preis einer Ware muss sich dieser klar zuordnen lassen. Deshalb ist der Preis in der Nähe der Ware zu platzieren und sollte ohne scrollen lesbar sein.
  • Produktmenge: Dem Kunden sollte klar sein, für welche Produktmenge er welchen Preis bezahlt. Bei Stückwaren stellt dies kein großes Problem dar. Geht es jedoch um messbare Waren, muss zusätzlich immer der Preis pro Kilo, Liter oder einer anderen sinnvollen Einheit angegeben werden.

3. Lieferfristen

In der Schweiz gibt es eigentlich keine maximalen Lieferfristen. Wurde ein Kaufvertrag einmal geschlossen, führt eine lange Lieferfrist nicht zu einem Erlöschen des Kaufvertrags.

Wer allerdings Lieferfristen angibt, sollte sich auch daran halten. So ist es laut UWG zum Beispiel verboten, sehr kurze Lieferzeiten anzugeben, die sich eigentlich nicht einhalten lassen. Erscheinen die Lieferfristen also als reines Lockmittel für Neukunden, ist ein solches Vorgehen nicht zulässig.

Welche besonderen Rechte haben Verbraucher beim Kauf?

Gerade im E-Commerce stellt sich die Frage, ob Verkäufer noch weitere Rechte beachten müssen, die Verbraucher betreffen. Ob und welche dabei infrage kommen, hängt letztlich auch von der Ausrichtung des eigenen Geschäfts ab:

1. Widerrufsrecht

In der Schweiz gibt es eigentlich kein Gesetz, dass Online-Händler zu einem Widerrufsrecht für Verbraucher zwingt. Verkäufer müssen Kunden also nicht zwingend gestatten, eine Ware innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurücksenden zu dürfen, um den Kaufvertrag zu widerrufen.  

Allerdings existieren hierbei zwei Sonderfälle:

a) Mitgliedschaft im Handelsverband.swiss

Für die Mitglieder im Handelsverband.swiss gilt ein Ehrenkodex, nach dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen einzuräumen ist. Innerhalb einer solchen Frist können Kunden jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

b) Ausrichtung auf Kunden aus der EU

Wer seinen Webshop auch für Kunden aus der EU öffnen möchte, muss das Widerrufsrecht der EU übernehmen. Demnach wird Kunden obligatorisch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Einige Shops in der EU verlängern das Widerrufsrecht sogar auf bis zu 30 Tage.

Hinweis: Es ist E-Commerce-Händlern grundsätzlich erlaubt, auch in der Schweiz ein Widerrufsrecht anzubieten. Es existiert lediglich keine gesetzliche Verpflichtung. Doch wer eine solche Möglichkeit kommuniziert, muss sie später auch einhalten. 

2. Gewährleistung

In der Schweiz gilt grundsätzlich ein Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Ist ein Produkt in dieser Zeit fehlerhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, haben Verbraucher zwei Möglichkeiten:

a) Vertrag rückgängig machen

Zum einen kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. In diesem Fall nimmt der Händler die Ware zurück und erstattet den gezahlten Kaufpreis.

b) Rückerstattung des Minderwertes

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Minderwert der Ware zu erstatten. In diesem Fall zahlt der Händler einen Teil des Kaufpreises an den Kunden zurück. Das Ziel: Einen Ausgleich für den Mangel zu schaffen.

Händler haben jedoch auch die Möglichkeit, stattdessen oder zusätzlich Garantieansprüche für Kunden anzubieten. Diese Option wird oft genutzt, um die Gewährleistung abzuändern: Händler können sich hier nämlich das Recht einräumen, etwaige Mängel an Waren durch Reparaturen zu beseitigen. In einem solchen Fall kann der Käufer also nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder einen Minderausgleich in finanzieller Form verlangen.

Tipp: In welcher Form Händler Garantien verändern, sollten diese vorher genau überlegen. Schließlich sind attraktive Garantieregelungen auch ein Mittel, um im Wettbewerb hervorzustechen. Letztlich ist aber vor allem wichtig, die Bedingungen in den AGB genau und verständlich zu erklären.

3. Datenschutz

Als Online-Verkäufer gehört natürlich auch das Thema Datenschutz auf die Tagesordnung. Am 01. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten und bringt unter anderem folgende Vorgaben mit sich:

  • Privacy by Design: Datenschutztechnologien müssen bereits im Kern der E-Commerce-Website integriert werden, wenn diese personenbezogene Daten sammelt.
  • Privacy by Default: Dieser Ansatz sieht vor, dass Datenschutzeinstellungen als Voreinstellung so konfiguriert sein müssen, dass ausreichender Datenschutz gewährt wird. Sind Verbraucher bereit, mehr Datenfreiheit zu gewähren, müssen sie dies aktiv anwählen.

Diese Vorgaben lassen sich durch verschiedene Maßnahmen umsetzen:

  • Verschlüsselte HTTPS-Verbindung
  • Nutzer-Authentifizierung (z.B. SuisseID)
  • Beschränkung auf wirklich notwendige Daten
  • Datenschutzerklärung
  • Berechtigungen für Nutzer, die Sammlung und Verwendung der Daten einzuschränken

Mit der richtigen Vorbereitung zum rechtlich abgesicherten Online-Angebot

Wer ein Angebot auf die Beine stellen möchte, muss sich vorher auch mit der rechtlichen Seite auseinandersetzen. Gerade in Bezug auf Verbraucherrechte gibt es durchaus einiges zu beachten. Angefangen bei den Auskunftspflichten auf E-Commerce-Websites über Rechte wie Gewährleistung und Widerruf (für die EU) bis hin zum Datenschutz. Wer es hier versäumt, im Vorhinein tätig zu werden, riskiert später entsprechende Strafen oder Rechtsstreitigkeiten. Mit einer entsprechenden Vorbereitung lässt sich aber eine juristisch funktionierende Website aufbauen, die alle Anforderungen erfüllt.

 

Bildquelle: https://unsplash.com/de/fotos/DZpc4UY8ZtY

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