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Bereinigung: Aussagekräftige Zahlen aus dem Abschluss nach OR erhalten

Um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, muss ein Grossteil der Schweizer KMU einen Abschluss nach den Vorschriften des Obligationenrechts (OR) erstellen. Doch die Informationen daraus eignen sich nur sehr bedingt als Grundlage für die Berechnung von aussagefähigen Erfolgs- bzw. Wertschöpfungsanalysen. Für eine Beurteilung der Wertschöpfung ist eine Bereinigung, sprich Aufbearbeitung des Zahlenmaterials unumgänglich.

30.03.2021 Von: Gunther Kucza, Maximilian Müller
Bereinigung

Jahresabschluss nach OR

Da das OR vor allem vom Gläubigerschutz geprägt ist und stille Willkürreserven explizit erlaubt, bestehen erhebliche Spielräume bei der Bewertung von Aktiven und Passiven. In Kombination mit dem zusätzlich bestehenden Ermessensspielraum der Unternehmensleitung kann der Jahresabschluss durch bilanzpolitische Massnahmen stark beeinflusst werden. Die so erstellten Abschlüsse gewährleisten die Grundlage zur Besteuerung, erschweren aber erheblich eine sachgerechte Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für eine Beurteilung der Wertschöpfung ist eine Bereinigung, sprich Aufbearbeitung des Zahlenmaterials unmöglich. Voraussetzung für eine Bereinigung ist eine vollständige Transparenz über sämtliche mit dem Abschluss in Verbindung stehenden Informationen.

Bereinigung von Bilanz und Erfolgsrechnung

Bei der Aufbereitung der Abschlüsse sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Bilanz und Erfolgsrechnung sind zunächst um die stillen Reserven bzw. deren Veränderung in der aktuellen Periode zu bereinigen. Dies führt zu willkürfreien Bewertungen des Vermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz und einer zutreffenderen Erfolgsrechnung. Auch ausserordentliche und betriebsfremde Einflüsse können den Abschluss prägen und damit eine Analyse der operativen Leistungsfähigkeit des Unter nehmens erschweren. Damit die Wertschöpfung im Kerngeschäft besser beurteilt und verglichen werden kann, sind die Abschlussinformationen dann um ausserordentliche Einflüsse und einmalige Effekte zu korrigieren. Um eine Vergleichbarkeit des operativen Geschäfts zu ermöglichen, werden danach betriebsfremde Einflüsse eliminiert.

Zudem können die Eigentümer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens durch Transaktionen mit dem Unternehmen gestalten, was in der Summe zu erheblichen Verzerrungen führen kann. So können insbesondere die Höhe des Unternehmerlohns sowie Darlehensbeziehungen zwischen Unternehmen und Eigentümer das Zahlenwerk erheblich beeinflussen.

Um aussagekräftige Ergebnisse bei der Analyse der Wertschöpfung im Unternehmen zu erhalten, ist es aber wichtig, diese auf der Grundlage von tatsächlichen und von verzerrenden Einflüssen befreiten Werten durchführen zu können. Ebenso sollen bei der Rentabilitätsanalyse vorwiegend Aufwände und Erträge berücksichtigt werden, die eine gewisse Nachhaltigkeit mit sich bringen.

Die obigen Ausführungen zeigen, dass dies mit den Zahlen des obligationenrechtlichen Abschlusses so nicht möglich ist. Im Rahmen einer Abschlussbereinigung können daher die Bewertungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, Transaktionen mit den Eigentümern herausgerechnet, bzw. auf ein normalisiertes Niveau gebracht und betriebsfremde und ausserordentliche Einflüsse eliminiert werden. Der bereinigte und normalisierte Abschluss eignet sich dann gut als Grundlage für die Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos und damit für eine weiterführende Wertschöpfungsanalyse. In der Folge wird eine systematische Bereinigung vorgeschlagen.

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