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FAQ Bewerbungsgespräch: Häufige Unsicherheiten

In Bewerbungsgesprächen tauchen in der Praxis häufig Unsicherheiten auf, ob gewisse Fragen an Stellenbewerbende zulässig sind oder nicht. In diesem FAQ Bewerbungsgespräch finden Sie Antworten zur Zulässigkeit von typischen Praxisfragen.

03.07.2023 Von: Sabine Taxer
FAQ Bewerbungsgespräch

1. Frage: Wie ist es um Ihre religiöse Ausrichtung bestellt?

Antwort: Fragen zur Religion, Weltanschauung oder Glaubensausrichtung sind unzulässig, sofern sie keinen Bezug zur Eignung für die Arbeitsstelle haben. Sollte eine Person aufgrund ihrer Religion nur bedingt arbeitsfähig sein, so ist sie ausnahmsweise verpflichtet, beim Bewerbungsgespräch darauf hinzuweisen.

2. Frage: Unterliegen Sie einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot?

Antwort: Diese Frage ist zulässig, da sich ein solcher Sachverhalt auf die zukünftige Arbeitsstelle auswirken könnte.

3. Frage: Möchten Sie in Zukunft Kinder haben?

Antwort: Die Frage über Zukunftspläne und Kinderwunsch ist unzulässig, da sie nicht im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle steht und in den Privat- und Intimbereich der Stellenbewerbenden fällt. Ausnahmen bilden Berufe, in denen körperliche Tätigkeiten ausgeführt werden müssen. Balletttänzerinnen, Sportlehrerinnen oder Models können daher nach einer Schwangerschaft gefragt werden.

4. Frage: Rauchen Sie regelmässig?

Antwort: Das ist eine unzulässige Frage im Bewerbungsgespräch. Wenn Rauchpausen von Mitarbeitenden überborden, ist es Sache der Arbeitgebenden, an rauchende Mitarbeitende Dienstanweisungen zu erteilen.

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