
FAQ Bewerbungsgespräch: Häufige Unsicherheiten

Arbeitshilfen Personalplanung und Rekrutierung
FAQ Bewerbungsgespräch
1. Frage: Wie ist es um Ihre religiöse Ausrichtung bestellt?
Antwort: Fragen zur Religion, Weltanschauung oder Glaubensausrichtung sind unzulässig, sofern sie keinen Bezug zur Eignung für die Arbeitsstelle haben. Sollte eine Person aufgrund ihrer Religion nur bedingt arbeitsfähig sein, so ist sie ausnahmsweise verpflichtet, beim Bewerbungsgespräch darauf hinzuweisen.
2. Frage: Unterliegen Sie einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot?
Antwort: Diese Frage ist zulässig, da sich ein solcher Sachverhalt auf die zukünftige Arbeitsstelle auswirken könnte.
3. Frage: Möchten Sie in Zukunft Kinder haben?
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare