Garagenplanung: Wissenswertes rund um die Garagenplanung

Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklicht, der möchte nur selten darauf verzichten, auch dem fahrbaren Untersatz eine feste Heimat zuzuweisen. Rein rechtlich ist die Ausweisung von Parkmöglichkeiten für den Besitzer ohnehin Pflicht. Kantonale Parkplatzverordnungen regeln – je nach Wohnfläche – wie viele Abstellmöglichkeiten bereits beim ersten Bauplan fest eingeplant sein müssen. Die optimale Lösung für den Eigentümer ist natürlich eine Garage für sich selbst nebst Stellplätzen für etwaige Gäste. Worauf es bei der Garagenplanung ankommt, ist Thema in diesem Fachbeitrag.

08.08.2018
Garagenplanung

Grundlegendes zur Garagenplanung

Wer den Hausbau plant und dabei bereits zu Beginn eine Garage mit einplant, der wird sich kaum im Detail überlegen, wie es um das Haus des Fahrzeugs bestellt sein soll. Die Bauweise ist analog der Hausbauweise. Die Grösse ergibt sich in der Regel aus der Grundstücks- und Hausgrösse. Folgende Werte sind inhaltlich zu beachten:

  • Garagengrösse: Ist das Grundstück ausreichend gross dimensioniert, hat der Eigentümer mehr Spielraum, um eigene Wünsche zu verwirklichen. So könnte aus dem Wunsch nach einer Garage eine Doppelgarage erwachsen, die zum Heim für zwei Fahrzeuge wird. Soll die Garage auch zur Heimat für grosse Gartengeräte wie Möbel oder Rasenmäher werden oder als privater Fahrradparkplatz dienen, könnte das Konstrukt beispielsweise länger geplant werden. Die Normbreite für Einzelgaragen liegt zwischen 2,55 und 4,00 Metern (Doppelgarage: 5,05 bis 7,95 Meter). Die Normlänge liegt zwischen 5,12 und 8,84 Metern. Die Normhöhe liegt zwischen 2,23 und 3,20 Metern.
  • Garagenfundament: Unabhängig davon, ob die Garage gemauert wird oder als Fertigbauteil zum Bestimmungsort gebracht wird – ein Fundament ist in allen Fällen Pflicht. Punktfundament, Ringfundament und Streifenfundament sind dabei die gängigsten Garagenfundamente.
  • Garagenmaterial: Wer sich für ein gemauertes Modell entscheidet, der gibt bereits vor, woraus die Garage besteht. Fällt die Entscheidung auf die Fertigbauweise, ist hingegen offen, ob diese aus Holz, Stahl, Blech oder Aluminium gearbeitet sein soll. Rein optisch wird die fertige Garage kaum Rückschlüsse auf ihre Bauart zulassen.
  • Garagendach: Erlaubt ist in der Regel das, was auch für das Wohnhaus festgelegt wurde: Ob Walmdach, Flachdach oder Giebeldach – welche Form die Krone der Garage haben soll, entscheiden kantonale Vorgaben (Raumplanungs- und Baugesetze) und letztlich der eigene Geschmack. So ist – je nach Standort – auch die Ausstattung mit Solarpanelen denkbar. Selbst ein bepflanztes Flachdach ist eine Option.

Exkurs: das Garagentor

Deutlich mehr Wert wird heutzutage auf die Auswahl des Garagentors gelegt. Dieses hat heute nicht mehr nur die Aufgabe, die Garage als Raum zu verschliessen. Mittlerweile ist das Sicherheitsbedürfnis deutlich grösser geworden. Und auch die Ansprüche an den Komfort sind gestiegen. So setzen heute immer mehr Menschen auf einen automatischen Antrieb, der sich per Knopfdruck ansteuern lässt, und verhindert, dass der Fahrer manuell das Garagentor öffnen muss. Mit Blick auf die Torvarianten stehen Interessierte vor dieser Qual der Wahl:

Deckensektionaltore sind besonders beliebt, weil sie sehr platzsparend sind. Das Tor ist geteilt in Sektionen, die sich nach oben rollen und somit auch das Parken direkt vor der Garage ermöglichen. Sektionaltore haben eine besonders gute Wärmedämmung. Ein Paneel kann 42 Millimeter stark sein und besteht in der Regel aus einem Kern mit Isolierschaum. Durch diese Ausstattung wird auch die amerikanische Nutzung möglich. Dort wird besonders gerne auf der Garage Wohnraum geschaffen. Für bestmögliche Sicherheit sorgt das Sicherheitspaket der NEN5096-Norm.

Seitensektionaltore haben dasselbe Grundprinzip wie Deckensektionaltore. Sie sind in Sektionen geteilt und scheren nicht nach vorne aus. Seitensektionaltore werden meist wohl überlegt eingesetzt – wenn es beispielsweise Sinn macht, die Garage nur zum Teil zu öffnen. Dann nämlich lassen sich die Sektionen ein Stück weit auf die Seite schieben und die Person kann eintreten, ohne das komplette Tor öffnen zu müssen.

Schwingtore sind die klassischste Torvariante, die ein Garagentor verschliessen kann. Sie können manuell oder automatisiert aufgeschlossen werden. Dann schert das Rolltor nach vorne aus, was das Parken vor der Garage nur mit einem gewissen Sicherheitsabstand ermöglicht.

Rolltore erinnern rein optisch an die erste Variante, nämlich an Deckensektionaltore. Allerdings hat das Sektionaltor breite Sektionen, während das Rolltor nur schmale Streifen hat – ähnlich wie ein Rolladen. Rolltore passen sich deutlich besser an die räumlichen Gegebenheiten an – auch wenn die Decke freibleiben müsste, ist diese Bauart mit einem Rolltor gut umsetzbar.

Nachschlagewerk der Garagennutzung

Grundsätzlich gilt für einen Bauplatz die sogenannte Bau- und Zonenordnung. Darin wird in erster Linie die Bodennutzung geregelt. Hält der Eigentümer sich dabei an die dort festgelegten Vorgaben, obliegen ihm die Nutzungsdetails. Für einen Mieter sieht es indes anders aus, wie dieser Fall zeigt: «Grundsätzlich dürfen gemietete Objekte nur so genutzt werden, wie dies im Vertrag vorgesehen ist. In den Vertragsbestimmungen des Mieterverbandes zum Beispiel steht: ‘Der Mieter gebraucht die Mietsache zum vertraglich vorgesehenen Zweck. Wesentliche Gebrauchsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.‘ Ähnlich steht es in den Normverträgen des Hauseigentümerverbandes:» So könnte es für einen Mieter schwierig werden, die Garage als Malatelier zu nutzen. Der Eigentümer selbst kann dies natürlich tun. Der Richtplan, der raumplanerische Grundlagen umfasst, gilt hingegen nur für staatliche Planungsträger.

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