Bauversicherungen: Überblick im Dschungel der Bauversicherungen

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Im Baugewerbe tragen Bauherren als Eigentümer des Grundstücks eine kausale Haftung für Personen- und Sachschäden, unabhängig davon, ob ein Planer oder Unternehmer schuldhaft gehandelt hat. Während die Privathaftpflicht oft nicht ausreicht, deckt die Bauherrenhaftpflicht finanzielle Ansprüche Dritter ab, und die Bauwesenversicherung sichert Eigenschäden am Bauwerk durch Unfälle oder Naturereignisse, unabhängig von der Schuldfrage.

Die wichtigsten Punkte:

  • Bauherren haften kausal als Eigentümer, auch ohne eigenes Verschulden.
  • Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter.
  • Die Bauwesenversicherung deckt Eigenschäden am Bauwerk und bevorschusst Haftpflichtfälle.
  • Sicherungsmittel wie Garantierückbehalt sind keine echten Versicherungen.
  • Planer und Unternehmer sollten ihre eigene Haftpflicht zur Minimierung des Rückgriffsrisikos nutzen.
05.02.2025 Von: Roman Wyrsch
Bauversicherungen

Welche Bauversicherungen sind für Bauherren und Planer unverzichtbar?

Als Bauherr oder als Planer / Unternehmer im Baugewerbe ist es immer möglich, dass man sich mit einem Schaden konfrontiert sieht. Gerade im Baugewerbe gibt es aber ein schier unüberblickbares Angebot an verschiedenen Bauversicherungen, die völlig unterschiedliche Schäden abdecken.

Schadensmöglichkeiten

Bauvorhaben bergen regelmässig vielfältige und kostspielige Risiken und Schadensmöglichkeiten. Das Gesetz macht in erster Linie den Bauherrn dafür verantwortlich, Personen- und Sachschäden anderer abzuwenden, denn er ist schliesslich aufgrund seiner Bautätigkeit Verursacher dieser Risiken. Es ist dabei irrelevant, ob der Schaden vom Bauherrn selbst oder von einem der vielen Planer oder Unternehmer verursacht wird. Der Bauherr haftet nur schon deswegen, weil er Eigentümer des Grundstücks ist (Art. 679 ZGB) bzw. weil er Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes ist (Art. 58 OR). Er haftet somit kausal aufgrund seiner Eigentümerstellung, und zwar auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Von fehlbaren Planern oder Unternehmer kann er zwar Schadenersatz verlangen, aber in der Regel nur dann, wenn diese schuldhaft gehandelt haben. Selbst dann besteht die Gefahr, dass diese zahlungsunfähig sind. Der Bauherr trägt beim Bauen deshalb ein enormes Risiko.

Mit dem Abschluss einer Versicherung soll immer ein Risiko abgedeckt werden. Da das Risiko beim Bauen in erster Linie beim Bauherrn liegt, ist es grundsätzlich auch seine Aufgabe, die nötigen Versicherungen abzuschliessen. Doch auch Planer und Unternehmer sind risikobehaftet. Kann ihnen ein schuldhaftes Verhalten, das zu einem Schaden geführt hat, nachgewiesen werden, ist eine Schadenersatzforderung des Bauherrn möglich. Auch sie können ihr Risiko daher mittels einer Versicherung minimieren.

Abgrenzung von anderen Sicherungsmitteln

Zunächst sind die Bauversicherungen von anderen Sicherungsmitteln abzugrenzen, die vereinbart werden können:

  • Art. 82 OR wie auch SIA-Norm 118 gewähren dem Bauherrn ein Recht auf Rückbehalt bei Nicht- oder nicht gehöriger Erfüllung.
  • Um seinen Anspruch auf allfällige Mängelbehebung zu sichern, kann der Bauherr mit dem Unternehmer vereinbaren, dass ein Dritter als Solidarbürge haftet. Leistet ein Versicherungsunternehmen Bürgschaft, so wird dies als Baugarantieversicherung bezeichnet.
  • Gemäss SIA-Norm 118 kann der Bauherr mit dem Unternehmer eine im bestimmte «Bargarantie» bzw. «Garantierückbehalt» vereinbaren, so dass er einen Teil der Vergütung erst nach Ablauf der Garantiefrist bezahlen muss und auch nur dann, wenn der Unternehmer bis dahin alle Mängel behoben hat.

Bei diesen Sicherungsmitteln handelt es sich nicht um eigentliche «Versicherungen»: Es wird kein Risiko versichert, sondern es wird sichergestellt, dass der Unternehmer seine Pflichten erfüllen wird. Sie können ergänzend zu den Bauversicherungen vereinbart werden, um einen umfassenden Schutz zu garantieren.

Arten von Versicherungen

Generell ist im Versicherungswesen zu unterscheiden nach der Art der Schäden welche eine Versicherung deckt. Im Bauwesen sind vor allem die folgenden Versicherungen relevant:

  • Personenversicherungen: Personenversicherungen decken Schäden aller Art an der versicherten Person. Typische Beispiele für Personenversicherungen sind beispielsweise, die obligatorische Krankenversicherung, die Unfallversicherung, Lebensversicherungen sowie Vorsorgeversicherungen (AHV/IV etc.).
  • Sachversicherungen: Abgedeckt von Sachversicherungen werden – wie der Name schon sagt – Sachen und nicht Personen. Als typische Sachversicherungen lassen sich die obligatorische Gebäudeversicherung sowie die Hausratsversicherung anführen. Sie decken das Risiko, dass an der versicherten Sache direkt ein Schaden entsteht.
  • Vermögensversicherungen: Vermögensversicherungen decken nicht Schäden an der versicherten Person oder an versicherten Sachen, sondern Schäden am Vermögen der versicherten Person. Bei einem Haftpflichtfall tritt der Schaden nicht bei der versicherten Person ein, sondern bei einer Drittperson oder einer fremden Sache. Die versicherte Person muss aber Schadenersatz leisten, wenn sie eine Haftpflicht trifft; für sie liegt der Schaden also darin, dass sie finanziellen Schadenersatz leisten muss und damit ihr Vermögen verringert. Wenn die Versicherung diesen Schaden trägt, schützt sie also das Vermögen der versicherten Person.

Sämtliche Bauversicherungen lassen sich einer oder mehrerer dieser drei Kategorien zuordnen. In der Praxis ist zudem aber die Unterscheidung wichtig, ob eine Versicherung ein Risiko während der Bauphase oder nach Bauvollendung deckt.

Checkliste

  • Haben Sie eine spezifische Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen?
  • Reicht die Deckungssumme Ihrer Privathaftpflicht für Bauvorhaben aus?
  • Haben Sie eine Bauwesenversicherung für Eigenschäden am Bauwerk vereinbart?
  • Sind alle involvierten Planer und Unternehmer haftpflichtversichert?
  • Haben Sie geprüft, ob Garantierückbehalt oder Baugarantien sinnvoll sind?
  • Ist der Versicherungsschutz auf die gesamte Bauphase abgedeckt?
  • Haben Sie die Unterschiede zwischen Sach-, Personen- und Vermögensversicherungen verstanden?
  • Sind Naturereignisse in Ihrer Bauwesenversicherung explizit enthalten?
  • Können Sie im Schadensfall auf eine Bevorschussung der Haftpflichtleistung hoffen?
  • Haben Sie die Haftungsgrenzen gemäss Art. 679 ZGB und Art. 58 OR berücksichtigt?

Bauversicherungen: Versicherungen während der Bauphase

Die Versicherungen während der Bauphase dienen der Absicherung der mit dem Bau verbundenen Risiken von möglichst allen Seiten. Sowohl der Bauherr wie auch die Planer und Unternehmer tragen ein Haftungsrisiko, weshalb die einzelnen im Bau involvierten Personen unterschiedliche Versicherungen abschliessen können. Es steht den beteiligten Personen in der Regel frei, ob sie die Versicherungen abschliessen oder nicht (ausser z.B. ein Unternehmer ist vertraglich dazu verpflichtet). Angesichts der enormen Risiken beim Bau empfiehlt sich aber ein umfassender Versicherungsschutz.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritte durch den Bau erleiden. Es geht also um Ansprüche aus Personen- und Sachschäden gegen den Bauherrn bzw. den Eigentümer des Baugrundstücks. Versichert sind nicht die verletzten Personen oder geschädigten Sachen, sondern der Bauherr: die Versicherung deckt finanzielle Ansprüche gegen ihn. Es handelt sich somit um eine Vermögensversicherung.

Da diese Versicherung finanzielle Ansprüche gegen den Bauherrn deckt, ist diese Versicherung vom Bauherrn abzuschliessen. Auch wenn alle am Bau beteiligten Planer und Unternehmer korrekt haftpflichtversichert sind, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Der Bauherr haftet rein aufgrund seiner Position als Grundstücks- und Werkeigentümer und damit weiter, als es die Planer und Unternehmer tun. Entsteht beispielsweise am Nachbargrundstück oder -gebäude ein Schaden, so haftet in erster Linie der Bauherr. Im Optimalfall kann er vom fehlbaren Planer oder Unternehmer Schadenersatz fordern. Dies setzt aber voraus, dass der Schuldige überhaupt eruiert werden kann und dieser zahlungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Bauherr ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung den Schaden aus eigener Tasche bezahlen

Wichtiger Hinweis: Die Privathaftpflichtversicherung des Bauherrn reicht meist nicht aus, um grössere Schäden zu decken. Falls Bauvorhaben am Eigenheim überhaupt gedeckt sind, ist die Deckung meist auf einen Betrag beschränkt (meist CHF 100‘000.00). Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bietet einen deutlich höheren Versicherungsschutz.

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung. Sie deckt Eigenschäden des Bauherrn, mithin Schäden am Bau durch Bauunfälle und durch Naturereignisse. Sie ist eine Ergänzungsversicherung zu den Sach- und Haftpflichtversicherungen der Baubeteiligten.

Die Bauwesenversicherung springt dort ein, wo ein Schaden nicht eindeutig einem Unternehmer zugewiesen werden kann. Sie deckt Bauunfälle unabhängig von der Ursache und bevorschusst in Haftungsfällen die Schadenssumme. Sie sichert damit die Weiterführung des Bauvorhabens ab, indem durch die Bevorschussung der Haftpflichtleistung der tatsächliche Verursacher nicht eruiert werden muss und daher keine Terminverzögerungen entstehen. Die Versicherung schützt daher in erster Linie die Interessen des Bauherrn und ist daher vom Bauherrn abzuschliessen.

FAQ: Bauversicherungen

Warum reicht die Privathaftpflichtversicherung für Bauvorhaben oft nicht aus?

Die Privathaftpflicht deckt Bauvorhaben am Eigenheim meist nur bis zu einem limitierten Betrag (oft CHF 100'000) ab. Bei grösseren Schäden oder komplexeren Bauprojekten ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht mit höherer Deckungssumme notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor Ansprüchen Dritter (Personen- und Sachschäden bei anderen). Die Bauwesenversicherung deckt hingegen Eigenschäden am Bauwerk selbst, etwa durch Bauunfälle oder Naturereignisse, unabhängig von der Schuldfrage.

Wer ist für den Abschluss der Versicherungen verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Bauherrn, da er als Eigentümer haftet. Auch Planer und Unternehmer sollten jedoch eigene Versicherungen abschliessen, um ihr eigenes Haftungsrisiko bei schuldhaftem Verhalten zu minimieren.

Sind Garantierückbehalt und Baugarantien echte Versicherungen?

Nein. Bei diesen Sicherungsmitteln wird kein Risiko versichert, sondern die Erfüllung von Pflichten durch den Unternehmer gesichert. Sie dienen dazu, Mängelbehebungen zu garantieren, und ergänzen die eigentlichen Bauversicherungen.

Was passiert, wenn ein Verursacher eines Schadens zahlungsunfähig ist?

Der Bauherr haftet als Eigentümer kausal, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Kann er vom Verursacher keinen Schadenersatz erhalten, muss er den Schaden selbst tragen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die finanziellen Ansprüche Dritter.

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