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Checkliste Mehrwertsteuer: Wichtige Punkte für das Geschäftsjahresende

Jährlich endet das Geschäftsjahr, und stets fallen regelmässige Aufgaben an. Dabei muss an vieles gedacht und dabei darf die Vollständigkeit nicht ausser Acht gelassen werden. Da ist es gut, eine Checkliste zur Hand zu haben. Nachfolgend eine Checkliste Mehrwertsteuer für Steuerpflichtige als Arbeitshilfe bei der Dokumentation.

04.01.2021 Von: WEKA Redaktionsteam
Checkliste Mehrwertsteuer

Hinweis: Diese Checkliste Mehrwertsteuer ist allgemein gehalten und geht nicht auf die spezifischen Eigenheiten der Unternehmen ein (-> MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung, Ziffer 1.10).

Umsatzabstimmung

Wurde eine Umsatzabstimmung vorgenommen?

Art. 128 Abs. 2 MWSTV umschreibt näher, welchen Anforderungen die Umsatzabstimmung genügen muss. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die Deklaration für die Steuerperiode unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze beziehungsweise der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit dem Jahresabschluss in Übereinstimmung gebracht wird.

Haben Sie bei der Umsatzabstimmung auch an folgende Geschäftsfälle gedacht (nicht abschliessende Aufzählung)?

  • Erträge, die auf Aufwandkonten verbucht wurden (Aufwandminderungen)
  • Entgelt Fahrzeugbenutzung durch Personal
  • Verkäufe von Betriebsmitteln (z.B. Fahrzeuge)
  • Vorauszahlungen
  • Erlösminderungen
  • Debitorenverluste
  • Abschlussbuchungen wie die zeitlichen oder sachlichen Abgrenzungen, die Rückstellungen und internen Umbuchungen, die nicht umsatzrelevant sind

Vorsteuerabstimmung

Wurde eine Vorsteuerabstimmung vorgenommen?

Aus der Vorsteuerabstimmung muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern gemäss Vorsteuerkonten oder sonstigen Aufzeichnungen mit den deklarierten Vorsteuern abgestimmt wurden.

Haben Sie im Zusammenhang mit der Vorsteuerabstimmung beispielsweise auch an folgende Punkte gedacht?

  • die geltend gemachte Vorsteuer im Zusammenhang mit der Bezugsteuer;
  • die Aufzeichnungen über die Berechnung der vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen beziehungsweise Vorsteuerkürzungen

Vorsteuerkorrekturen

Haben Sie die Vorsteuerkorrekturen für die Privatanteile vorgenommen (Art. 30 und Art. 31 MWSTG)?

  • Beispiel für Privatanteile: Autokosten
  • Beispiele für Naturalbezüge: Lebensmittel, Tabak, Tabakerzeugnisse usw. -> weitere Einzelheiten dazu in der MWST-Info 8 Privatanteile sowie in den Merkblätter N1/2007 und N2/2007 (Direkte Bundessteuer)

Haben Sie die Vorsteuerkorrekturen für gemischte Verwendung vorgenommen (Art. 30 MWSTG)?

Verwenden Sie bezogene Gegenstände und Dienstleistungen sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (Leistungen ausserhalb Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder von der Steuer ausgenommene Leistungen), so müssen Sie die Vorsteuer entsprechend korrigieren. -> MWST-Info 9 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur

Vorsteuerkürzungen

Haben Sie die Vorsteuerkürzungen vorgenommen (Art. 33 MWSTG)?

Mittelflüsse, die nicht als Entgelte gelten, können zu einer Vorsteuerkürzung führen. Dies gilt insbesondere für Subventionen und Tourismusabgaben für die Kur- und Verkehrsvereine. -> MWST-Info Nr. 5 Subventionen und Spenden

Weiterführende Informationen, wie die Umsatzabstimmung konkret bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten/Verbuchung netto erfolgt oder wie die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten/Verbuchung brutto gemacht wird, finden Sie in der MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung.

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