Checkliste Mehrwertsteuer: Wichtige Punkte für das Geschäftsjahresende
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Am Ende des Geschäftsjahres ist eine sorgfältige Prüfung der Mehrwertsteuer unerlässlich, um Fehler in der Deklaration zu vermeiden. Eine systematische Abstimmung von Umsatz und Vorsteuer stellt sicher, dass die deklarierten Beträge mit dem Jahresabschluss übereinstimmen. Dabei sind insbesondere nicht offensichtliche Geschäftsfälle wie Privatanteile, Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Punkte:
- Erstellung einer Umsatz- und Vorsteuerabstimmung gemäss Art. 128 Abs. 2 MWSTV.
- Prüfung von Sonderfällen wie Fahrzeugbenutzung, Debitorenverluste und Erlösminderungen.
- Korrekte Berechnung von Vorsteuerkorrekturen für Privatanteile und gemischte Verwendung.
- Berücksichtigung von Vorsteuerkürzungen bei Subventionen und Tourismusabgaben.

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Welche Punkte müssen bei der Mehrwertsteuer-Checkliste für das Geschäftsjahresende zwingend geprüft werden?
Einleitung zur Checkliste Mehrwertsteuer
Das Geschäftsjahresende bringt zahlreiche steuerliche und buchhalterische Aufgaben mit sich, die sorgfältig geprüft und abgeschlossen werden müssen. Besonders die Mehrwertsteuer (MWST) erfordert eine genaue Überprüfung, um Fehler zu vermeiden und eine korrekte Abrechnung sicherzustellen
Hinweis: Diese Checkliste Mehrwertsteuer ist allgemein gehalten und geht nicht auf die spezifischen Eigenheiten der Unternehmen ein (-> MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung, Ziffer 1.10).
Umsatzabstimmung
Wurde eine Umsatzabstimmung vorgenommen?
Art. 128 Abs. 2 MWSTV umschreibt näher, welchen Anforderungen die Umsatzabstimmung genügen muss. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die Deklaration für die Steuerperiode unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze beziehungsweise der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit dem Jahresabschluss in Übereinstimmung gebracht wird.
Haben Sie bei der Umsatzabstimmung auch an folgende Geschäftsfälle gedacht (nicht abschliessende Aufzählung)?
- Erträge, die auf Aufwandkonten verbucht wurden (Aufwandminderungen)
- Entgelt Fahrzeugbenutzung durch Personal
- Verkäufe von Betriebsmitteln (z.B. Fahrzeuge)
- Vorauszahlungen
- Erlösminderungen
- Debitorenverluste
- Abschlussbuchungen wie die zeitlichen oder sachlichen Abgrenzungen, die Rückstellungen und internen Umbuchungen, die nicht umsatzrelevant sind
Vorsteuerabstimmung
Wurde eine Vorsteuerabstimmung vorgenommen?
Aus der Vorsteuerabstimmung muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern gemäss Vorsteuerkonten oder sonstigen Aufzeichnungen mit den deklarierten Vorsteuern abgestimmt wurden.
Haben Sie im Zusammenhang mit der Vorsteuerabstimmung beispielsweise auch an folgende Punkte gedacht?
- die geltend gemachte Vorsteuer im Zusammenhang mit der Bezugsteuer;
- die Aufzeichnungen über die Berechnung der vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen beziehungsweise Vorsteuerkürzungen
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Vorsteuerkorrekturen
Haben Sie die Vorsteuerkorrekturen für die Privatanteile vorgenommen (Art. 30 und Art. 31 MWSTG)?
- Beispiel für Privatanteile: Autokosten
- Beispiele für Naturalbezüge: Lebensmittel, Tabak, Tabakerzeugnisse usw. -> weitere Einzelheiten dazu in der MWST-Info 8 Privatanteile sowie in den Merkblätter N1/2007 und N2/2007 (Direkte Bundessteuer)
Haben Sie die Vorsteuerkorrekturen für gemischte Verwendung vorgenommen (Art. 30 MWSTG)?
Verwenden Sie bezogene Gegenstände und Dienstleistungen sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (Leistungen ausserhalb Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder von der Steuer ausgenommene Leistungen), so müssen Sie die Vorsteuer entsprechend korrigieren. -> MWST-Info 9 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur
Checkliste
- Wurde eine vollständige Umsatzabstimmung durchgeführt?
- Sind Erträge auf Aufwandkonten und Erlösminderungen berücksichtigt?
- Wurden Entgelte für die Fahrzeugbenutzung durch Personal erfasst?
- Sind Verkäufe von Betriebsmitteln (z. B. Fahrzeuge) korrekt verbucht?
- Wurden Vorauszahlungen und Abschlussbuchungen geprüft?
- Stimmen die Vorsteuerkonten mit den deklarierten Vorsteuern überein?
- Wurden Vorsteuerkorrekturen für Privatanteile (z. B. Autokosten) berechnet?
- Sind Vorsteuerkorrekturen für gemischte Verwendung (unternehmerisch/nicht unternehmerisch) vorgenommen?
- Wurden Vorsteuerkürzungen bei Subventionen und Tourismusabgaben beachtet?
- Liegen alle relevanten MWST-Infos und Merkblätter zur Dokumentation vor?
Vorsteuerkürzungen
Haben Sie die Vorsteuerkürzungen vorgenommen (Art. 33 MWSTG)?
Mittelflüsse, die nicht als Entgelte gelten, können zu einer Vorsteuerkürzung führen. Dies gilt insbesondere für Subventionen und Tourismusabgaben für die Kur- und Verkehrsvereine. -> MWST-Info Nr. 5 Subventionen und Spenden
Weiterführende Informationen, wie die Umsatzabstimmung konkret bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten/Verbuchung netto erfolgt oder wie die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten/Verbuchung brutto gemacht wird, finden Sie in der MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung.
FAQ: Checkliste Mehrwertsteuer
Was ist eine Umsatzabstimmung und wozu dient sie?
Die Umsatzabstimmung gemäss Art. 128 Abs. 2 MWSTV zeigt auf, wie die Steuerperiode-Deklaration mit dem Jahresabschluss vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass alle Steuersätze und Salden korrekt berücksichtigt wurden.
Welche Punkte sind bei der Vorsteuerabstimmung besonders zu beachten?
Neben der Abstimmung der Konten müssen insbesondere Bezugsteuer, Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen sowie die Berechnung von Privatanteilen und gemischter Verwendung geprüft werden.
Wann sind Vorsteuerkorrekturen für Privatanteile erforderlich?
Vorsteuerkorrekturen sind nötig, wenn private Nutzung von betrieblichen Gütern vorliegt, wie beispielsweise bei Autokosten oder Naturalbezügen (Lebensmittel, Tabak).
Was löst eine Vorsteuerkürzung aus?
Vorsteuerkürzungen entstehen bei Mittelflüssen, die nicht als Entgelte gelten, insbesondere bei Subventionen und Tourismusabgaben für Kur- und Verkehrsvereine.
Wo finde ich detaillierte Informationen zur Verbuchung netto oder brutto?
Weiterführende Details zur Abrechnung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten finden Sie in der MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung.