Direkte und indirekte Abschreibungen im Anlagevermögen
Durch den Gebrauch und die Nutzung von Anlagevermögen tritt in der Regel ein Werteverlust ein. Dieser planmässige Werteverlust wird in der Erfolgsrechnung separat in der Position «Abschreibungen» ausgewiesen. Interessanterweise schreibt das Gesetz kein Abschreibungsverfahren vor. Hier darf ein Unternehmen ein Abschreibungsverfahren wählen, das für die jeweilige Anlagekategorie sinnvoll ist. Bekannte Verfahren sind:
- linear (vom Anschaffungswert)
- degressiv (vom Buchwert)
- progressiv
- leistungsorientiert
Es ist zu empfehlen, die vom Unternehmen getroffenen Entscheidungen und entsprechenden Auswirkungen in einem Anlagespiegel offenzulegen. Die Offenlegung kann im Anhang zur Jahresrechnung erfolgen.
Die Abschreibungen können nach der direkten oder indirekten Methode verbucht werden.
Gegenüberstellung der beiden Verbuchungsmethoden
Das nachfolgende Beispiel veranschaulicht die beiden Verbuchungsmethoden. Ein Unternehmen kauft im Jahr 2019 neue Ladeneinrichtungen für CHF 100 000.– und schreibt diese über zehn Jahre ab.
Nr. | Buchungsfall | Buchungen direkte Abschreibungen |
1 | Kauf Ladeneinrichtung | Mobiliar und Einrichtungen/ flüssige Mittel |
2 | planmässige Abschreibungen | Abschreibungen/ Mobiliar und Einrichtungen |
Der Abschreibungsbetrag von CHF 10 000.– wird direkt auf dem Konto «Mobiliar und Einrichtungen erfasst. Der Saldo dieses Kontos zeigt den Rest- bzw. Buchwert, jedoch nicht mehr den seinerzeitigen Anschaffungswert.
Nr. | Buchungsfall | Buchungen direkte Abschreibungen |
1 | Kauf Ladeneinrichtung | Mobiliar und Einrichtungen/ flüssige Mittel |
2 | planmässige Abschreibungen | Abschreibungen/ Wertberichtigung Mobiliar und Einrichtungen |
Dem Wertberichtigungskonto wird die planmässige Abschreibung von CHF 10 000.– zugewiesen. Das Aktivkonto «Mobiliar und Einrichtungen» zeigt nach wie vor den Anschaffungswert der Ladeneinrichtung. Auf dem Wertberichtingskonto sind die (kumulierten) Abschreibungen ersichtlich. In der Bilanz wird das Wertberichtingskonto in der Regel direkt vom zu berichtigenden Konto abgezogen. Oft wird der Begriff «Minusaktivkonto» verwendet:
Sachanlagen
+ Mobiliar und Einrichtungen (Aktivkonto)
./. Wertberichtigungen Mobiliar und Einrichtungen (Minusaktivkonto)
Der Ausweis des Werberichtingskontos auf der Passivseite ist nicht zulässig.
Beide Abschreibungsmethoden führen per 31.12.2019 zum gleichen Ergebnis. Die Sachanlagen sind mit je CHF 90 000.– bilanziert, und in der Erfolgsrechnung werden Abschreibungen von insgesamt CHF 10 000.– ausgewiesen. Sie haben demnach die freie Wahlmöglichkeit, welche Abschreibungsmethode Sie für Ihre Unternehmen wählen. Mögliche Entscheidungskriterien sind: Ausgestaltung Berichterstattung, Führen einer separaten Anlagebuchhaltung usw.
Änderung der Verbuchungsmethoden
Wichtige Grundsätze zur ordnungsmässigen Rechnungslegung sind in Art. 958c OR aufgeführt. In Ziffer 6 lesen Sie, dass bei der Darstellung und der Bewertung stets die gleichenMassstäbe zu verwenden sind. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der Stetigkeit, welche verlangt, das s grundsätzlich über mehrere Berichtsperioden die gleiche Darstellung und die gleichen Bewertungsmethoden verwendet werden.
Eine Änderung von der direkten zur indirekten bzw. von der indirekten zur direkten Verbuchung der Abschreibungen führt zum gleichen Resultat. Der Bilanzwert und der Abschreibungsbetrag in der Erfolgsrechnung verändern sich bei einem Wechsel nicht. Daher dürfen Sie diese Anpassung vornehmen. Allenfalls könnten Sie diese Änderung der guten Ordnung halber und für interessierte Bilanzleser wie folgt offenlegen: «Die Abschreibungen auf Mobiliar und Einrichtungen erfolgen ab dieser Berichtsperiode nach der direkten (oder indirekten) Methode. Auf die Bewertung hat dieser Wechsel keine Auswirkungen.»
Anders wäre es, wenn Sie das Abschreibungsverfahren (z.B. Wechsel vom linearen zum degressiven Verfahren) ändern. Ein solcher Wechsel ist nur in Ausnahmefällen zulässig und im Anhang zur Jahrsrechnung offenzulegen.