
Bilanzpolitik: Bilanzpolitische Gestaltungsräume zielgerichtet nutzen

Arbeitshilfen Rechnungswesen
Bilanzpolitik
Unter Bilanzpolitik wird in diesem Zusammenhang die bewusste Gestaltung von Sachverhalten durch die Ausnutzung bzw. Ausübung von expliziten und/oder impliziten Wahlrechten innerhalb der Rechnungslegung verstanden, durch die eine gewünschte und zugleich gesetzes- bzw. normenkonforme Ergebnisbeeinflussung möglich ist. Hierbei sind ausdrückliche (explizite) Bilanzierungs-, Bewertungs- und Darstellungswahlrechte von impliziten Wahlrechten zu unterscheiden, da Letztere die Nutzung von Ermessensspielräumen im Hinblick auf die Höhe der Wertansätze bei Vermögens- und Schuldpositionen betreffen.
Die Möglichkeiten zur zielgerichteten Nutzung dieser Wahlrechte werden in der nationalen wie internationalen Rechnungslegung allerdings durch den Grundsatz der Stetigkeit eingegrenzt. Als Beispiel sei hier auf Art. 958c Abs. 1 Ziff. 6 OR verwiesen, wonach bei der Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe zu verwenden sind.
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