Familieninterne Nachfolge: Eine Form der Nachfolgeregelung im Unternehmen
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Bedingungen
Eine wirklich fähige und willige familieninterne Person, die in der Lage ist das Unternehmen erfolgreich zu führen.
Das Einverständnis der Familie hinsichtlich der vorgeschlagenen: Misstrauen und Widerstand gegenüber einem potenziellen Nachfolger kann eine interne Lösung massiv erschweren oder gar verunmöglichen.
Genügend Vermögen, bzw. Finanzierungssicherheit des Nachfolgers, um allfällig andere Familienmitglieder mit entsprechendem Erbanspruch auszubezahlen.
Vorteile
Der Nachfolger oder die Nachfolgerin kann über längere zeit auf die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung vorbereitet werden. Bereits in der Wahl der Ausbildung des Familiennachwuchses kann zielgerichtet vorgegangen werden, um das erworbene Wissen und die Fähigkeiten auf die Anforderungen der künftigen Rolle auszurichten.
Es erübrigt sich die Suche nach einem externen Nachfolger und/oder Käufer.
Für Mitarbeitende und Kunden besteht das Vertrauen in eine gewisse Kontinuität.
Gefahren
Vielfach hat die jüngere Generation abweichende Vorstellungen und Absichten, wie das Unternehmen zukünftig geführt werden soll. In vielen Fällen wird das als Kritik am bisherigen Kurs aufgefasst und führt zu Konflikten.
Moralischer Druck oder Zwang auf ein Familienmitglied, die Nachfolge zu übernehmen ohne dass dazu die Eignung noch der wirkliche Wunsch besteht.
Es fehlt eine offene und objektive Beurteilung der möglichen Nachfolgekandidaten. Der Wunsch für eine familieninterne Nachfolge überlagert die objektive Prüfung von Fähigkeiten und Bereitschaft.
Zu tiefe oder zu hohe Bewertung des Übernahmepreises aus Sicht der verschiedenen Familienmitglieder und daher innerfamiliäre Konflikte, da die Vorstellungen der finanziellen Abgeltungen stark differieren.
Regelungen zwischen Familienmitgliedern
Bei familieninternen Nachfolgerregelungen ist darauf zu achten, dass erbrechtliche Fragen geklärt sind. Dabei geht es um Fragen, wie Ehepartner und Kinder finanziell behandelt werden. Vielfach stellt sich die Frage, welche Ansprüche die Familienmitglieder, die nicht die Nachfolge übernehmen, stellen können. Im Weiteren ist zu klären wie verschiedene Situationen, wie z.B. Tod des Erblassers, frühzeitiges Ausscheiden des familieninternen Nachfolgers aus dem Unternehmen oder der Verkauf des Unternehmens an aussen stehende Dritte erbrechtlich gehandhabt werden.
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