Freelancingvertrag: Abgrenzung von Freelancingvertrag und Arbeitsvertrag

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein Freelancingvertrag ermöglicht es Unternehmen, Spezialisten als Selbständige für Projekte zu engagieren, ohne die gesetzlichen Arbeitnehmervorschriften anwenden zu müssen. Entscheidend ist jedoch, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt, da die Behörden die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit prüfen und nicht nur die vertragliche Bezeichnung. Verstösse gegen die Abgrenzung können zu massiven Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Freelancer sind Selbständige und unterliegen nicht dem Arbeitsvertragsrecht.
  • Die Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit ab.
  • Risiken bei Scheinselbständigkeit umfassen rückwirkende Nachzahlungen von AHV, IV und beruflicher Vorsorge bis zu fünf Jahre zurück.
  • Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Beurteilung durch die zuständige Ausgleichskasse eingeholt werden.
04.08.2025 Von: David Schneeberger
Freelancingvertrag

Wie erkenne ich den Unterschied zwischen einem Freelancingvertrag und einem Arbeitsvertrag?

Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihre Mitarbeitenden nur dann bezahlen, wenn diese von Ihnen auch beschäftigt werden können und das unternehmerische Risiko dadurch nicht mehr allein tragen. Dies können Sie umsetzen, indem Sie Spezialisten als sogenannte Freelancer im Rahmen eines Freelancingvertrags engagieren. Solche Freelancer sind Selbständige, was allerlei Vorteile für ein Unternehmen bringen kann, da bei diesen die gesetzlichen Arbeitnehmervorschriften nicht zur Anwendung kommen. Dies tönt zu gut, um wahr zu sein? Sie haben Recht! Ein Mitarbeiter kann nicht ohne Weiteres zu einem Freelancer mit Freelancingvertrag werden. Worauf zu achten ist, zeigt Ihnen der vorliegende Artikel.

Einführung

Von einem (echtem) Freelancing spricht man dann, wenn ein Unternehmen eine selbständig erwerbstätige Einzelperson mit der Ausführung eines Teils eines Projekts betraut, welches dieser im Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis für das Unternehmen durchführt.

Auftrags- oder Werkvertrag?

Ein Freelancingvertrag kann vom Charakter her

  • ein Werkvertrag sein, nämlich dann, wenn vom Freelancer ein bestimmtes Resultat geschuldet ist
  • ein Auftrag sein, falls der Auftragnehmer (nur, aber immerhin) eine sorgfältige Dienstleistung erbringen muss.

Achtung Risiko: Umgehung des Arbeitsvertragsrechts ist unzulässig!

Von entscheidender Bedeutung ist die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt!

 

Freelancingvertrag und Outsourcing-Vertrag

Der Freelancingvertrag ist dem Wesen nach ein Outsourcing-Vertrag, wobei beim Outsourcing i.d.R. im Gegensatz zum Freelancing mit einem Unternehmen zusammengearbeitet wird.

Abgrenzung von Freelancingvertrag und Arbeitsvertrag

Beim Freelancingvertrag stellt sich die rechtlich sehr wichtige Frage, ob es sich beim entsprechenden Verhältnis effektiv um eine Kooperation unter Selbständigen handelt oder es sich allenfalls um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages

Folgende Anhaltspunkte können darauf hindeuten, dass – auch wenn der abgeschlossene Vertrag als Freelancingvertrag bezeichnet wird – trotzdem ein Arbeitsverhältnis vorliegen könnte:

  • Einbindung in eine betriebliche Arbeitsstruktur
  • Bindung an fixe Arbeitszeiten, Blockzeiten usw.
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, PW) werden durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt
  • Aufgabe nicht auf ein Projekt beschränkt
  • Regelmässige, mehr oder weniger fixe Entgeltzahlung (Lohn)
  • Weisungsgebundenheit des Freelancers

Bedeutung der Abgrenzung

Liegt ein Arbeitsvertrag vor, gelten die entsprechenden Regeln zum Arbeitsvertragsrecht. Die praktisch wichtigste Bedeutung der Abgrenzung vom echten Freelancingvertrag zum Arbeitsvertrag ist darin zu sehen, dass ein Arbeitsgeber im Gegensatz zu einem Kooperationspartner für einen Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, evtl. auch berufliche Vorsorge) bezahlen muss.

Warnung: Geht das Unternehmen fälschlicherweise davon aus, dass es sich beim Vertragspartner um einen Freelancer handelt (während die Sozialversicherungsbehörden von einem Arbeitsverhältnis ausgehen), kann es sein, dass nachträglich rückwirkend bis zu fünf Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden müssen. Dies kann für ein Unternehmen, insbesondere wenn es mehrere Leute in dieser Art beschäftigt hat, enorme finanzielle Konsequenzen haben.

Scheinselbständigkeit

Als scheinselbstständig gilt, wer von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, sich aber als Freelancer ausgibt. Ob jemand selbständig erwerbstätig ist oder nicht, beurteilt die zuständige Ausgleichskasse aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Parteien ihr Vertragsverhältnis benannt oder was sie über die Bezahlung der AHV-Beiträge vereinbart haben!

Praxis-Tipp: Sind Sie unsicher, ob es sich bei einer Kooperation um eine selbständige Kooperation (d.h. ein echtes Freelance-Verhältnis) oder um eine Tätigkeit im Arbeitsverhältnis handelt, sollten Sie zur Absicherung betreffend die Sozialversicherungsbeiträge die Sache zur Beurteilung der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Rechtsdienst vorgelegen. Die Kontaktdaten der Ausgleichskassen finden sich unter www.ausgleichskasse.ch.

Checkliste

  • Ist die Tätigkeit auf ein konkretes Projekt oder ein bestimmtes Resultat beschränkt?
  • Besteht eine Bindung an fixe Arbeitszeiten oder Blockzeiten?
  • Werden Arbeitsmittel wie Computer oder Fahrzeuge vom Unternehmen gestellt?
  • Ist der Freelancer in die betriebliche Arbeitsstruktur integriert?
  • Besteht Weisungsgebundenheit bezüglich Art und Ausführung der Arbeit?
  • Erfolgt eine regelmässige, fixe Entgeltzahlung unabhängig vom Projekterfolg?
  • Handelt es sich um eine dauerhafte Tätigkeit oder eine befristete Projektarbeit?
  • Kann der Freelancer seine Arbeit selbstständig organisieren und ein eigenes Risiko tragen?
  • Wurde bei Unsicherheit eine Prüfung durch die Ausgleichskasse beantragt?

FAQ: Freelancingvertrag

Was passiert, wenn ein vermeintlicher Freelancer als Arbeitnehmer eingestuft wird?

Das Unternehmen muss nachträglich bis zu fünf Jahre rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, Berufliche Vorsorge) sowie deren Arbeitgeberanteile nachzahlen, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Reicht es aus, im Vertrag den Begriff «Freelancer» zu verwenden?

Nein, die Bezeichnung im Vertrag ist für die Behörden nicht massgeblich. Die Ausgleichskasse beurteilt die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit, wie Weisungsgebundenheit und Einbindung in den Betrieb.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Werkvertrag und einem Auftrag im Freelancing?

Beim Werkvertrag schuldet der Freelancer ein bestimmtes Resultat, während beim Auftrag eine sorgfältige Dienstleistung erbracht werden muss, ohne dass ein konkretes Ergebnis garantiert ist.

Wie kann ich mich vor dem Risiko der Scheinselbständigkeit absichern?

Die sicherste Methode ist die Einholung einer verbindlichen Beurteilung durch die Rechtsdienste der zuständigen Ausgleichskasse, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

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