Arbeitszeugnis Vorlage: Wichtige Inhalte im Arbeitszeugnis
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Arbeitgeber sind in der Schweiz gemäss OR verpflichtet, auf Verlangen ein wahrheitsgemässes und wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Ein qualifiziertes Zeugnis muss dabei die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmenden objektiv beurteilen, wobei die Wahrheit vor dem Wohlwollen steht. Die Auslassung von Kündigungsgründen oder das Verschweigen erheblicher Absenzen kann zu Widersprüchen führen und die Glaubwürdigkeit des Dokuments gefährden.
Die wichtigsten Punkte:
- Das Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend, vollständig und einheitlich sein.
- Der Grundsatz der Wahrheit hat Vorrang vor dem Wohlwollen, um künftigen Arbeitgebern ein getreues Abbild zu liefern.
- Erhebliche Absenzen und der Grund der Kündigung müssen, falls notwendig für das Gesamtbild, erwähnt werden.
- Verdeckte Codierungen oder geheime Signale im Zeugnis sind unzulässig.
- Ein Dankeswort und Zukunftswünsche sind üblich, aber kein klagbarer Anspruch.

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Welche Inhalte und Grundsätze sind für ein rechtssicheres Arbeitszeugnis in der Schweiz zwingend erforderlich?
Schlusszeugnis
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird einem Arbeitnehmenden grundsätzlich ein Schlusszeugnis ausgestellt. Bei diesem gilt, dass ausserordentlich schwere Verletzungen der Arbeitnehmer-Pflichten bei einmaligem Auftreten zu erwähnen sind; leichtere, wenn sie sich für den Arbeitnehmenden als charakteristisch erweisen. Der Arbeitnehmende kann verlangen, dass sich das Schlusszeugnis über die technische Art der Auflösung (Kündigung Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Auflösung im gegenseitigen Einverständnis, Ablauf bestimmte Vertragsdauer) sowie über die Beweggründe keine Aussage enthält. Zum zwingenden Inhalt gehören die Beweggründe zur Kündigung sowie die Person des Kündigenden demgegenüber, wenn dies für das Gesamtbild notwendig ist. Eine Arbeitszeugnis Vorlage bietet hierfür eine hilfreiche Struktur, um alle relevanten Angaben korrekt darzustellen. Primär gilt dies bei gerechtfertigten fristlosen Entlassungen oder um Widersprüche zum übrigen Zeugnisinhalt zu vermeiden. Solche Widersprüche entstehen, wenn eine gute Beurteilung erfolgt, danach indes eine Arbeitgeberkündigung ersichtlich ist.
Neben der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird bei Zeugnissen daher am häufigsten über die Formulierung der Beendigung gestritten. Da die Zeugnisformulierung zeitlich regelmässig nach der Kündigung erfolgt, ist bereits bei der Kündigung zu überlegen, welche Formulierung für das Arbeitszeugnis korrekt wäre. Zu beachten ist, dass ein Entgegenkommen des Arbeitgebenden im Arbeitszeugnis (Beispiel: «aus betrieblichen Gründen» oder «auf eigenen Wunsch» anstelle von keinen Angaben oder «gesunkener Leistung») unwahr und damit unzulässig ist. Aus Arbeitszeugnissen muss sich eindeutig und wahrheitsgemäss ergeben, von wem die Kündigung ausging. Eine Arbeitszeugnis Vorlage berücksichtigt diese rechtlichen Anforderungen und erleichtert die Erstellung eines rechtssicheren Dokuments. Die Auslassung des Urhebers und der Gründe der Kündigung erfolgt in der Praxis häufig. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dieser Auslassung eine Arbeitgeberkündigung angezeigt wird, mithin ein wohlwollendes Schweigen vorliegt, welches bei guter Qualifikation eben nicht zulässig wäre.
Wahrheit vor Wohlwollen
Sowohl der Grundsatz der Wahrheit als auch des Wohlwollens sind wie eingangs erläutert beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses zu beachten. Die Gerichte halten in ständiger Rechtsprechung fest, der Grundsatz der Wahrheit gehe dem Grundsatz des Wohlwollens vor. Das Arbeitszeugnis soll das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmenden fördern, dem künftigen Arbeitgeber allerdings ein getreues Abbild der Tätigkeiten, Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmenden vermitteln. Eine sorgfältig erstellte Arbeitszeugnis Vorlage trägt dazu bei, dass diese Grundsätze korrekt umgesetzt werden. Da das Interesse eines zukünftigen Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit der Aussagen eines Arbeitszeugnisses höher zu gewichten ist als das Interesse des Arbeitnehmenden, ein möglichst günstiges Arbeitszeugnis zu erhalten,2 muss dieses wahr, klar und vollständig sein.
Der Anspruch des Arbeitnehmenden geht auf ein objektiv wahres, nicht auf ein gutes Arbeitszeugnis.3
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