Individuelles Konto
Die zuständige Ausgleichskasse führt für jeden Versicherten, der Beiträge leistet, ein individuelles Konto (IK). Auf diesem Konto werden eingetragen:
- die Einkommen, auf welchen der Versicherte Beiträge geleistet hat
- Ansprüche auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
- die Beitragsdauer in Monaten.
Werden Beiträge eines Versicherten bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, so führt jede dieser Ausgleichskassen für ihn ein Konto. Die Versicherten können bei den zuständigen Ausgleichskassen jederzeit kostenlos einen Auszug über die auf ihrem Konto gemachten Eintragungen verlangen/oder eine Ausgleichskasse beauftragen, sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen.
Erhebt der Versicherte gegen den erhaltenen Kontenauszug keinen Einspruch oder wird ein solcher abgewiesen, kann bei Eintritt des Versicherungsfalles die Berichtigung der Eintragungen nur noch verlangt werden, soweit deren Unrichtigkeit offenkundig ist oder dafür der volle Beweis erbracht werden kann.
Die Arten der Renten
Die AHV unterscheidet grundsätzlich zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Renten. Ordentliche Renten werden in Form von Voll- oder Teilrenten ausgerichtet. Die Mindestbeiträge der Voll- oder Teilrenten werden Minimal- und die Höchstbeträge Maximalrenten genannt.