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Offene Fragen nach Swiss GAAP FER: Spielräume und Lücken

Dieser Beitrag widmet sich den offenen Fragen nach Swiss GAAP FER, und wie damit umzugehen ist. Im Unterschied zur internationalen Rechnungslegung steht in der Swiss GAAP FER die Beurteilung der Entwicklung einer einzelnen Unternehmung über die Zeit hinweg im Mittelpunkt.

02.02.2021 Von: Peter Leibfried
Offene Fragen nach Swiss GAAP FER

Regeln versus Prinzipien

Auf die Welt der Rechnungslegung angewandt, besteht der Battleground aus der jahrzehntelalten Diskussion um Regeln versus Prinzipien. Dabei strebt eine regelbasierte Ausrichtung dahin, im Sinne eines «cookbook-accounting» jeden nur denkbaren Einzelfall zu erfassen und so grösstmögliche Rechtssicherheit zu schaffen: «The vision underlying a rule-based approach is to specify the appropriate accounting treatment for virtually every imaginable scenario, such that the determination of the appropriate accounting answer for any situation is straight-forward and, at least in theory, the extent of professional judgment necessary is minimized.»

Das Verständnis eines prinzipienbasierten Systems hingegen ist nicht ganz so eindeutig definiert. In den meisten Fällen läuft es darauf hinaus, dass Regeln durch einige übergreifende Prinzipen ersetzt werden, ohne aber eine weiterführende Implementierungsanleitung zu geben. Die Folge ist das Vorhandensein relativ grosser Ermessensspielräume. Ebenso denkbar ist eine entsprechende Gewichtung, d.h., die Rechnungslegung enthält schlichtweg vom Umfang her weniger kasuistische Einzelfallregelungen und dafür mehr allgemeine Vorgaben. Beide Aspekte werden in den Swiss GAAP FER umgesetzt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sowohl regel- als auch prinzipienbasierte Systeme für sich alleine genommen Fehlentwicklungen nicht vermeiden können. So wird regelbasierten Systemen entgegengehalten, die Welt sei schlichtweg viel zu komplex, um jeden nur denkbaren Sachverhalt abschliessend zu erfassen. Ein selbst noch so dicht geflochtenes Netz aus Regelungen kann gezielten Missbrauch also nicht verhindern, im Gegenteil, wenn für einen bestimmten Sachverhalt keine Regeln existieren, könnte man böswillig davon ausgehen, jetzt sei alles erlaubt. Aber auch eine prinzipienbasierte Ausrichtung hat ihre Nachteile: So ergibt sich zwangsläufig eine höhere Unschärfe in der Abbildung, denn über verschiedene Anwender betrachtet besteht ein höheres Risiko, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln. Dies ist insbesondere dann ein Problem, wenn Anwender in Krisensituationen versuchen, gezielt Graubereiche und Ermessensspielräume zu ihren Gunsten überzustrapazieren. Mit dem Argument «show me where it says I can’t do it this way» werden dann Extrempositionen vertreten, die den Oberbegriff des True and Fair View überstrapazieren, was aber ohne konkrete Einzelfallregelung manchmal schwierig zu beweisen ist. Für diese Fälle wäre dann wiederum eine regelbasierte, möglichst enge Rechnungslegung wohl die bessere Wahl.

Von Spielräumen und Lücken

Wo nicht alles im Detail geregelt ist, ergeben sich offene Fragen. Dass dies nach Swiss GAAP FER der Fall sein kann, hat der Standardsetzer bereits explizit vorgesehen: Gemäss FER 1.4 sind «Offene Fragen in der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER […] im Sinne des Rahmenkonzepts zu lösen.» Bevor auf die konkrete Umsetzung dieser Vorgabe eingegangen werden kann, sind jedoch zunächst einmal ein paar terminologische Abgrenzungen vorzunehmen und grundsätzliche Überlegungen anzustellen.

Wo offene Fragen vorliegen, besteht in der Regel ein bewusst gewährter Ermessensspielraum. Was dieser aus der Jurisprudenz kommende Begriff alles bedeuten kann, ist Gegenstand umfangreicher juristischer Diskussionen. Für die hiesigen Zwecke der Rechnungslegung kann wohl am besten von einer dem Anwender obliegenden Aufgabe zur Rechtskonkretisierung gesprochen werden. Es geht also darum, einen konkret vorliegenden Sachverhalt unter möglicherweise sehr abstrakte, prinzipienbasierte Vorgaben zu subsumieren.

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