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Kryptowährungen im Unternehmen: Bilanzierung und steuerliche Behandlung

Die Bedeutung von Kryptowährungen hat im Zuge des durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Digitalisierungsschubs sowie der damit einhergehenden neuen Höchststände, wie z.B. beim Bitcoin oder Ether nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für juristische Personen an Bedeutung gewonnen. Die Verbreitung der Kryptowährungen wirft bei juristischen Personen verschiedene steuerliche Fragen auf, auf welche im Nachfolgenden näher eingegangen werden soll.

04.01.2022 Von: Dominic Nazareno
Kryptowährungen im Unternehmen

Behandlung von Kryptowährungen im Geschäftsvermögen

Derzeit gibt es im schweizerischen Handelsrecht für Kryptowährungsbestände keine offiziellen Qualifikationsmerkmale seitens des Gesetzgebers. Der Branchenverband Expertsuisse hat in einer Publikation entsprechende Empfehlungen
zur Bilanzierung von Bitcoin herausgegeben. Im Hinblick auf eine Einheitlichkeit der Materie dürften diese auch auf andere Kryptowährungen anwendbar sein, sofern die Bedingungen zur Bilanzierungsfähigkeit von Aktiven erfüllt sind (Verfügbarkeit der Aktiven/Wahrscheinlichkeit des Mittelzuflusses/verlässliche Schätzung des Werts).

Klassifizierung von Kryptowährungen im Unternehmen

Gemäss der Empfehlung von Expertsuisse steht der Klassifizierung als flüssige Mittel als mögliche Bilanzposition entgegen, dass Kryptowährungen eine sehr hohe Volatilität aufweisen und kein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel darstellen. Der zweite Einwand könnte bald hinfällig werden, da Kryptowährungen in verschiedenen Bereichen vermehrt als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dennoch sollten Kryptowährungen zumindest aus heutiger Perspektive buchhalterisch als Vermögenswerte klassifiziert werden. Bei der Einordnung als Vermögenswert kommt es primär darauf an, ob der Handel mit der spezifischen Kryptowährung zur ordentlichen Geschäftstätigkeit einer Unternehmung gehört. Ist der Handel mit dieser spezifischen Währung wesentlich, ist die Führung ihres Bestands bei den Vorräten möglich und nach heutigem Kenntnisstand auch sachgerecht. Falls nicht, kann die Kryptowährung, wenn sie kurzfristig gehalten wird, in der Position «Wertschriften» im Umlaufvermögen geführt werden. Ist die Haltedauer der Kryptowährung länger, kann sie als Finanzanlage im Anlagevermögen geführt werden. Als weitere Alternative der Kryptowährungsbestände in der Bilanz bieten sich die immateriellen Werte an, welche von Expertsuisse jedoch nicht empfohlen werden. Diese Alternative empfehlen insbesondere die internationalen Rechnungsstandards, wodurch Schweizer IFRS-Anwender eine Bilanzierung als  immaterielle Werte vornehmen können.

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