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Vaterschaftsurlaub: Neue Regelungen und gesetzliche Bestimmungen

Frischgebackene Väter haben ab 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit gut 60 Prozent Jastimmen angenommen. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

12.04.2023 Von: Thomas Wachter
Vaterschaftsurlaub

Ab wann besteht Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub?

Väter von Kindern, die am 1. Januar 2021 oder später geboren sind, haben Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub. 

Welche Väter haben Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub?

  • Nur der rechtliche Vater hat Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub. Das Kindesverhältnis entsteht durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil. Bei Adoption besteht kein Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub.
  • Im Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss der Vater eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    – angestellt oder selbstständig erwerbend sein
    – im Betrieb der Ehefrau mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten
    – arbeitslos sein und ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen
    – Dienst leisten
    – wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sein und deshalb Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen.
  • Zudem muss der Vater in den neun Monaten unmittelbar vor Geburt des Kindes obligatorisch bei der AHV versichert gewesen sein und in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Ist der Vater Schweizer oder EU-/EFTABürger, können Beschäftigungszeiten in einem EU- oder EFTA-Staat ebenfalls angerechnet werden.

Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?

Väter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach dieser Frist gehen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verloren.

Der Urlaub kann an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl. Wochenende) oder tageweise (10 Tage) bezogen werden.

Welcher Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht?

Die Vaterschaftsentschädigung für den bezogenen Urlaub wird als Taggeld ausgerichtet. Der Vater hat innerhalb der Rahmenfrist von sechs Monaten Anspruch auf höchstens 14 Taggelder

Bei aneinanderhängendem Bezug von 2 Wochen werden 14 Taggelder ausgerichtet. Bei tageweisem Bezug werden je 5 Tage bezogene Urlaubstage 2 Taggelder hinzugerechnet gemäss unten stehender Tabelle.

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