Teilzeit: Vorteile und Risiken aus betrieblicher Sicht
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Teilzeitarbeit ermöglicht Schweizer KMU eine flexible Reaktion auf Marktschwankungen und hilft, qualifiziertes Fachpersonal zu binden, das sonst dem Arbeitsmarkt verloren ginge. Rechtlich bestehen keine Sonderbestimmungen; Teilzeitarbeitende haben denselben Anspruch auf Ferien, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Der gezielte Einsatz senkt oft die Produktionskosten und steigert die Produktivität durch höhere Motivation und geringere Fehlzeiten.
Die wichtigsten Punkte:
- Teilzeitmodelle erhöhen die Flexibilität bei Auftragsschwankungen und sichern Arbeitsplätze in Krisenzeiten.
- Qualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere Eltern, können aktiviert werden, was dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
- Die Produktivität pro Stunde ist bei Teilzeit oft höher, da Ermüdung und Fehlerquoten sinken.
- Rechtlich gelten für Teilzeit dieselben gesetzlichen Leistungen und Fristen wie für Vollzeitstellen.
- Die Koordination erfordert mehr Managementaufwand, was in einer Nutzwertanalyse gegen die Einsparungen abgewogen werden muss.

Passende Arbeitshilfen
Welche Vorteile und Risiken birgt der Einsatz von Teilzeitarbeit für Schweizer Unternehmen?
Entgegen dieser weit verbreiteten Meinung gelten für den Teilzeitarbeitsvertrag keinerlei Sonderbestimmungen. Auch Teilzeitarbeitende haben Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen wie Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Einhaltung der Kündigungsfristen oder Überstundenentschädigung.
Vorteile eines gezielten Einsatzes von Teilzeitarbeitskräften
Ein auf die Bedürfnisse der Kunden und Lieferanten angepasstes Teilzeitarbeitsmodell (gezielter Einsatz von Teilzeitarbeitskräften) kann flexibel auf Marktveränderungen reagieren und dank kurzer Durchlauf- und Lieferzeiten die Produktionskosten erheblich senken (Preisvorteil gegenüber Konkurrenz!).
Durch das verstärkte Angebot von Teilzeitarbeit können (hoch)qualifizierte Arbeitskräfte aktiviert werden, die ohne diese Möglichkeit dem Arbeitsmarkt verloren gingen. Zu denken ist hier vor allem an (allein)erziehende Mütter und Väter, die trotz abgeschlossener Fachausbildung nur dann eine Chance auf Beschäftigung haben, falls genügend Teilzeitstellen vorhanden sind.
Die Einführung von Teilzeitstellen erlaubt es, in Zeiten der Krise und des Auftragsrückgangs Arbeitsplätze zu erhalten. Die meisten Arbeitnehmer sind bereit, auf Arbeitszeit und damit auf Lohnprozente zu verzichten, falls dadurch ihre Stellen und die Arbeitsplätze ihrer Kollegen gesichert bleiben. Für den Betrieb bedeutet es Wissenserhalt und grosse Kostenersparnis, wenn Teilzeitarbeit als Massnahme zur Personalerhaltung eingesetzt wird. Bei einem Wirtschaftsaufschwung kann der Betrieb auf das erhaltene Humankapital zurückgreifen, ohne teure und langwierige Neueinstellungen (Einarbeitungszeit!) tätigen zu müssen.
Erhöhung der Motivation durch Teilzeit
Teilzeitarbeit ist ein wichtiger Motivator, da sie – im Gegensatz zu schnell verpuffenden Fringe benefits – immaterielle Anreize bietet. Teilzeitarbeit eröffnet dem Arbeitnehmer einen weiten Spielraum zur Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsbildung, sie dies im Rahmen der Familie, der Freizeitgestaltung (Hobbys) oder der Weiterbildung. Eine erhöhte Motivation und eine verbesserte Lebenszufriedenheit geht in den meisten Fällen Hand in Hand mit höherer Leistungsbereitschaft und Produktivität.
Übermüdung (Burnout-Syndrom) und gesundheitliche Probleme aufgrund langer Arbeitszeiten sind die Hauptursachen für Fehlzeiten. Eine Reduktion der Arbeitszeit, mehr Abwechslung im Alltag beugen Arbeitsüberdruss und Erschöpfung vor. Im Arbeitszeitregelement kann zudem bestimmt werden, dass Behördengänge, (Zahn-)arztbesuche etc. in der Freizeit stattzufinden haben.
Seit langer Zeit ist bekannt, dass Konzentrations- und Leistungsfähigkeit im Zeitverlauf nicht proportional sondern exponentiell abnehmen. Dies bedeutet, dass der Ermüdungsgrad am Ende der Arbeitszeit im Vergleich zum Arbeitsbeginn um das Vielfache ansteigt. Höhere Unfallraten, Fehlerquoten, Reizbarkeit gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden sind die Folge. Untersuchungen haben ganz klar ergeben, dass kürzere Arbeitszeiten mit häufigen Kurzpausen das beste Mittel gegen chronische Übermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten sind. Teilzeitangestellte arbeiten quantitativ und qualitativ tendenziell besser als Vollzeitangestellte.
Wir empfehlen Ihnen mit Teilzeit-Mitarbeitenden im Monatslohn folgende Regelung der Mehrarbeit:
Für geleistete Überstundenarbeit wird bis zum Erreichen der betriebsüblichen Normalarbeitszeit nur der Grundlohn bezahlt. Erst die Überstunden, welche die betriebsübliche Zeit überschreiten, werden dann mit Zuschlag von einem Viertel entschädigt, sofern dies auch für die Vollzeitmitarbeitenden gilt. Auf diese Weise sind alle Mitarbeiter gleichgestellt. Diese Regelung muss schriftlich erfolgen, also entweder im Angestelltenreglement oder im Arbeitsvertrag.
Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin serviert seit zwei Jahren jeden Sonntag in einem Ausflugsrestaurant. Sie wird betriebsintern als Aushilfe bezeichnet. Rechtlich hat dies aber keine Bedeutung – sie arbeitet in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Kann sie wegen Krankheit nicht arbeiten, so hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wird sie schwanger, so gelten für sie die gleichen Kündigungssperrfristen wie für alle andern Mitarbeiterinnen auch. Und auch ohne Schwangerschaft: Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen, so hat er die Kündigungsfristen zu beachten. Zudem muss er der Mitarbeiterin Ferien gewähren und während dieser Zeit den Ferienlohn bezahlen.
Höhere Lohnkosten?
Bei der Forcierung von Teilzeitstellen werden Löhne für Teilzeitbeschäftigte oft spontan überproportional angesetzt. Ein höherer Lohn sollte nur dann erwogen werden, falls durch die Einführung von Teilzeitarbeit mit grosser Wahrscheinlichkeit eine höhere Produktivität erreicht werden kann.
Der Personaleinsatz, in diesem Fall die Koordination vieler Teilzeitstellen, erfordert – besonders zu Beginn – einen deutlich höheren Zeitaufwand, bindet Vorgesetzte und generiert somit Mehrkosten.
Der Informationsfluss und die Koordination der Zusammenarbeit (besonders in Teams) kann sich aufgrund der nur sporadischen Anwesenheit der Teilzeitangestellten erschweren. Selbständigkeit, Initiative und Gewissenhaftigkeit der Mitarbeiter (Erreichbarkeit) auf der einen Seite und eine gute Organisation (Koordinierte Ablage, Einsatz moderner Kommunikationsmittel etc.) auf der anderen Seite sind hier besonders wichtig.
Kosten und Nutzen, die durch die Einführung entstehen, müssen in einer Nutzwertanalyse (SWOT-Analyse) quantifiziert und gegeneinander abgewogen werden. Der Nutzen überwiegt in den meisten Fällen die Kosten:
«Eine allgemein weit verbreitete Meinung innerhalb unserer Führungskräfte war, dass Teilzeitarbeitskräfte wesentlich teurer seien als Vollzeitarbeitskräfte. Diese Meinung trifft weder für unsere Fabriken noch für unsere Verwaltung zu. Teilzeitarbeit ist günstiger als Vollzeitarbeit, weil die Kosten nur 2,7% höher sind, die Leistung meist aber mehr als 10% höher ist und die Fehlzeitquoten sich halbierten.»(Lackowski, 1996, S. 59)
Wir empfehlen Ihnen, die Frage der Feiertage nicht unterschiedlich, sondern für alle Mitarbeitenden gleich zu regeln. Der systematischen Regelung ist der Vorzug zu geben. Diese Lösung führt, wenn sie einmal verstanden wurde, zu weniger Konflikten, weil sie nicht von Zufällen abhängt. Die Regelung wird am besten im Gleitzeitreglement integriert.
Checkliste
- Analysieren Sie den aktuellen Personalbedarf und identifizieren Sie Stellen, die sich für Teilzeit eignen.
- Erarbeiten Sie eine klare Regelung für Mehrarbeit und Überstundenentschädigung im Angestelltenreglement.
- Prüfen Sie die Auswirkungen auf die Lohnkosten und planen Sie den höheren Koordinationsaufwand ein.
- Sichern Sie den Informationsfluss durch moderne Kommunikationsmittel und definierte Ablageprozesse.
- Regeln Sie Feiertage und Krankheitsabsenzen systematisch für alle Mitarbeitenden gleich, um Konflikte zu vermeiden.
- Bereiten Sie das Team auf die neue Arbeitsstruktur vor, um die Zusammenarbeit in gemischten Teams zu stärken.
- Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich im Arbeitsvertrag oder Reglement.
- Führen Sie eine regelmässige Evaluation durch, um die Produktivität und Zufriedenheit zu messen.
FAQ: Teilzeit
Gilt für Teilzeitarbeitende das gleiche Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Ja, Teilzeitarbeitende haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit wie Vollzeitbeschäftigte. Die Dauer der Lohnfortzahlung orientiert sich am individuellen Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig vom Pensum.
Werden Feiertage für Teilzeitmitarbeitende entschädigt?
Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, werden entschädigt. Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, der Bundesfeiertag (1. August) oder ein Gesamtarbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Arztbesuche auf freie Tage gelegt werden?
Ja, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt. Dringliche, akute Termine, die nicht anders wahrgenommen werden können, dürfen auf die Arbeitszeit gelegt werden, ansonsten sind Behördengänge in die Freizeit zu verlegen.
Sind Teilzeitarbeitende teurer für das Unternehmen als Vollzeitarbeitende?
Oft sind sie günstiger. Studien zeigen, dass die Kosten zwar minimal höher sein können (z. B. 2,7 %), die Leistung aber deutlich stärker steigt (z. B. über 10 %), während die Fehlzeiten sinken. Die höhere Produktivität überwiegt die Mehrkosten in den meisten Fällen.
Wie wird Überarbeit bei Teilzeit mit Monatslohn entschädigt?
Bis zum Erreichen der betriebsüblichen Normalarbeitszeit wird nur der Grundlohn bezahlt. Erst Überstunden, die die betriebsübliche Zeit überschreiten, werden mit einem Zuschlag (z. B. 25 %) entschädigt, sofern dies auch für Vollzeitmitarbeitende gilt.