Arbeitszeugnis bei Krankheit: Das gilt es zu beachten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Laut Bundesgericht müssen längere Arbeitsunterbrüche infolge Krankheit im qualifizierten Arbeitszeugnis erwähnt werden, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen. Das Ziel ist es, ohne diese Angabe keinen falschen Eindruck bezüglich der tatsächlichen Berufspraxis und -erfahrung zu erwecken. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen ohne Leistungsbeeinträchtigung sind hingegen verboten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Erhebliche Absenzen sind zu erwähnen, wenn sie die Gesamtbeurteilung verfälschen würden.
  • Die reine Länge der Krankheit ist nicht massgebend, sondern das Verhältnis zur Anstellungsdauer.
  • Übliche Krankheitszeiten (z.B. Grippe) dürfen niemals im Zeugnis stehen.
  • Geheilte Probleme ohne Einfluss auf Leistung oder Verhalten sind nicht zu nennen.
  • Der Einzelfall und die konkrete Position (z.B. Kader) bestimmen die Notwendigkeit der Erwähnung.
13.05.2026 Von: Thomas Wachter
Arbeitszeugnis bei Krankheit

Wann muss Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden und wie ist dies korrekt zu formulieren?

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob Arbeitsunterbrüche infolge von Krankheit im Arbeitszeugnis zu erwähnen sind. Einerseits sollte das Arbeitszeugnis wohlwollend im Sinne des Arbeitnehmers verfasst werden, andererseits dürfen wichtige Feststellungen vom Arbeitgeber nicht unterlassen werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie ein Arbeitszeugnis bei Krankheit korrekt erstellen.

Arbeitszeugnis bei Krankheit - Die Grundsätze

Das Bundesgericht hielt mit Urteil 4A _187/2010 fest, dass in einem qualifizierten Arbeitszeugnis (Vollzeugnis: Schluss- oder Zwischenzeugnis) auch negative Tatsachen zu erwähnen sind, soweit dies für die Gesamtbeurteilung der Leistung notwendig ist.

Daher sind laut Bundesgericht längere Arbeitsunterbrüche, z.B. wegen Krankheit, in einem qualifizierten Arbeitszeugnis dann zu erwähnen, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen und daher ohne Erwähnung ein falscher Eindruck in Bezug auf die tatsächlich erworbene Berufspraxis und -erfahrung entsteht. Haben Arbeitsunfähigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Leistung und/oder das Verhalten oder sind der Grund für die Kündigung, so sind sie ebenfalls zu erwähnen. Allerdings ist die Länge der Krankheit allein nicht entscheidend, sondern vielmehr das Verhältnis zwischen Anstellungs- und Krankheitsdauer. Massgebend ist immer der Einzelfall.

Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten und welche die Beurteilung der Leistung oder des Verhaltens des Betroffenen nicht beeinträchtigen, sind laut Bundesgericht dagegen verboten.

Auch übliche krankheitsbedingte Abwesenheiten, wie z.B. Grippe, dürfen nicht in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden, auch wenn diese einige Wochen im Jahr ausmachen.

Arbeitszeugnis bei Krankheit - Gerichtsentscheide

Fälle, in denen die Krankheit im Arbeitszeugnis zu erwähnen ist

Im Zeugnis ist eine Krankheit des Arbeitnehmers namentlich zu erwähnen, wenn sie eine Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben infrage stellte und damit einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildete. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Arbeitnehmender infolge Krankheit während mehr als eines Jahres seine bisherige Tätigkeit nicht ausüben konnte und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht absehbar war, ob und wann er dazu wieder in der Lage sein wird (BGer., 4A_187/2010 = BGE 136 III 510 vom 06.09.10).

Im Bundesgerichtsurteil vom 14. Mai 2018, 4A_574/2017 wurde eine durch Krankheit und Freistellung bedingte Absenz von 6,5 Monaten im Verhältnis zu einem neun Jahre dauernden Arbeitsverhältnis als erheblich eingestuft und der folgende Satz im Arbeitszeugnis geschützt: "A hat seit dem 1. Januar 2013 keine Tätigkeit mehr für die B AG ausgeführt und war in der Folge freigestellt worden." Begründet wurde dies damit, dass die gesamte Absenz in die Zeit nach der Beförderung zum Geschäftsführer fiel und der Arbeitnehmer in dieser Position nur noch für vier Jahre angestellt war. Gerade in einer solchen Kaderstellung sei damit zu rechnen, dass eine Absenz von über einem halben Jahr einen erheblichen Einfluss auf die Leistung habe und bei Nichterwähnung ein falscher Eindruck entstehen könnte.

Fälle, in denen die Krankheit im Arbeitszeugnis nicht zu erwähnen ist

Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 25 Monaten war der Arbeitnehmende während sechs Monaten krank und ebenso lange freigestellt. Da er während der Zeit der Freistellung krank war, ändert sich die Beurteilung der Arbeitsleistung nicht, weshalb die Krankheit im Zeugnis nicht zu erwähnen ist (AGer ZH Publikation 2005 Nr. 10).

Checkliste

  • Gesamt Dauer des Arbeitsverhältnisses ermitteln.
  • Gesamtdauer der krankheitsbedingten Absenz berechnen.
  • Verhältnis zwischen Anstellungs- und Krankheitsdauer analysieren.
  • Prüfen, ob die Absenz die Leistung oder das Verhalten wesentlich beeinflusst hat.
  • Klären, ob die Krankheit ein sachlicher Grund für die Auflösung des Vertrags war.
  • Feststellen, ob der Arbeitnehmer in einer Kaderstellung tätig war.
  • Überprüfen, ob bei Beendigung absehbar war, wann eine Wiederaufnahme möglich ist.
  • Sicherstellen, dass keine geheilten Probleme ohne Beeinträchtigung erwähnt werden.
  • Verhindern, dass übliche Abwesenheiten (z.B. Grippe) fälschlich aufgenommen werden.
  • Textbaustein auf den Einzelfall anpassen und rechtssicher formulieren.

Textbausteine für das Arbeitszeugnis bei Krankheit

Folgende Textbausteine können für ein Arbeitszeugnis bei Krankheit verwendet werden:

  • Leider erkrankte Herr/Frau <Name> im <Monat/Jahr>, so dass er/sie seine/ihre Arbeit nicht mehr fortsetzen konnte. Wir mussten uns deshalb entschliessen, das Arbeits­verhältnis aufzulösen.
  • In der Zeit seit <Datum> zeigte es sich zunehmend, dass Herr/Frau <Name> aus körperlichen (gesundheitlichen) Gründen oft längere Zeit nicht arbeiten konnte und ab <Da­tum> vollständig krankgeschrieben werden musste.
  • Psychische Krankheit: Leider zeigte es sich seit <Monat / Jahr>, dass Herr/Frau <Name> den Belastungen der Stelle nicht immer gewachsen war, was auch längere Abwesenheiten be­dingte.

 

Zeugnisvorlage “Krankheit”

FIRMENLOGO

Arbeitszeugnis

Herr NAME, geboren am DATUM, arbeitete seit dem DATUM als Kassier und Verkäufer in unserem Tankstellen-Shop.

Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere die Kassaführung und -abrechnung sowie die Beratung der Kundschaft. Zugleich war Herr NAME mitverantwortlich für die Nachbestellung wie für die Ordnung und Sauberkeit während des Betriebes.

Wir lernten Herrn NAME als stets ehrlichen, fleissigen und zuverlässigen Mitarbeiter kennen. Zu seinen eigentlichen Stärken zählte die Kundenbetreuung, wobei ihm seine langjährige Erfahrung sehr zugute kam. Herr NAME wurde als freundlicher Mitarbeiter aber auch bei den Vorgesetzten
und Arbeitskolleginnen und -kollegen geschätzt. Er zeichnete sich zudem durch ein gutes Gespür für mögliche Produktergänzungen aus und machte immer wieder entsprechende Vorschläge (welche auch umgesetzt wurden).

Leider zeigte es sich seit einem Jahr, dass Herr NAME aufgrund der körperlichen Belastung seine Arbeit nicht mehr fortsetzen konnte. Wir mussten uns deshalb entschliessen, das Arbeitsverhältnis auf den DATUM aufzulösen.

Wir danken Herrn NAME für seine langjährige Mitarbeit, welche wir sehr geschätzt haben. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.

Name direkter Vorgesetzter
Funktion direkter Vorgesetzter
Unterschrift direkter Vorgesetzter

Ort und Datum

FAQ: Arbeitszeugnis bei Krankheit

Muss jede Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Nein. Nur längere Arbeitsunterbrüche, die im Verhältnis zur Vertragsdauer erheblich sind und ohne Erwähnung einen falschen Eindruck der Berufserfahrung erwecken würden, müssen genannt werden. Übliche Krankheitszeiten wie Grippe dürfen nicht erwähnt werden.

Ab wann gilt eine Absenz als erheblich?

Es gibt keine starre Zeitgrenze. Massgebend ist das Verhältnis zur gesamten Anstellungsdauer. Ein Gericht beurteilte beispielsweise eine Absenz von 6,5 Monaten bei einer Anstellung von 9 Jahren als erheblich, da sie einen grossen Teil der Zeit in einer Kaderposition betraf.

Dürfen psychische Erkrankungen im Zeugnis stehen?

Ja, wenn sie einen wesentlichen Einfluss auf die Leistung hatten oder längere Abwesenheiten bedingten. Die Formulierung muss jedoch sachlich bleiben, z.B. durch den Hinweis, dass die Belastungen der Stelle nicht immer gewachsen war.

Was passiert, wenn eine Krankheit nicht erwähnt wird, obwohl sie hätte erwähnt werden müssen?

Das Zeugnis könnte den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer habe durchgehend voll gearbeitet. Dies kann bei zukünftigen Arbeitgebern zu einem falschen Bild führen und im Streitfall die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses schmälern.

Gibt es spezielle Textbausteine für Krankheit?

Ja, es existieren neutrale Formulierungen, die den Grund (körperliche oder psychische Belastung) und die Konsequenz (Aufgabe der Tätigkeit, Auflösung des Verhältnisses) sachlich beschreiben, ohne das Wohlwollen zu verletzen.

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