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Visa für Entsendungen und Geschäftsreisen: Das gilt es zu beachten

Bei der Entsendung von Angestellten ins Ausland muss man abweichende Visabestimmungen beachten. Dabei besteht ein wichtiger Unterschied zwischen echten Entsendungen, bei denen Angestellte für ein Unternehmen im Ausland arbeiten, und Geschäftsreisen, bei denen Angestellte Tätigkeiten für ein Unternehmen im Heimatland ausführen.

02.08.2023
Visa für Entsendungen und Geschäftsreisen

Entsendungen und Geschäftsreisen

Unternehmen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen fragen, Tätigkeiten im Ausland auszuführen. Einerseits können Angestellte im Rahmen von kurzfristigen Geschäftsreisen ins Ausland reisen. In dem Fall bleibt der/die jeweilige Angestellte beim gleichen Arbeitgeber unter Vertrag. Andererseits können im Rahmen von Entsendungen längerfristige Auslandsaufenthalte von Angestellten verwirklicht werden. Dabei sollte eine Entsendungsvereinbarung beim Unternehmen im Herkunftsland oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen im Ausland die genauen Bedingungen des Auslandsaufenthalts festlegen.

EU-Ausland oder fernere Ziele

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Vorbereitung einer Entsendung oder Geschäftsreise betrifft das Zielland. Wer Angestellte von der Schweiz in die EU schickt, geniesst vom Freizügigkeitsabkommen, wodurch Personen visumfrei zwischen den Ländern reisen und sich visumfrei in der EU niederlassen dürfen. Für Länder ausserhalb der EU sind die Regeln komplizierter und ist insbesondere bei längeren Aufenthalten zumeist ein Visum erforderlich. Das gilt beispielsweise für Länder wie die USA, China, Kanada oder Australien.

Visum für Geschäftsreisen

Wer eine vorübergehende Geschäftsreise plant, muss weniger strenge Einreisebestimmungen beachten als bei Entsendungen. Wichtig ist dabei, dass der/die Angestellte beim Arbeitgeber im Herkunftsland unter Vertrag ist und von dem Unternehmen auch bezahlt wird. Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen im Zielland gelten häufig andere Regeln und muss in der Regel ein spezifisches Arbeitsvisum beantragt werden. Bei reinen Geschäftsreisen reicht ein Besuchervisum häufig aus. Das hängt jedoch auch von den genauen Tätigkeiten und den Regeln im Zielland ab.

Für beliebte Ziele von Geschäftsreisen wie die USA, Kanada und Australien gelten jeweils unterschiedliche Regeln. Ein Besuchervisum (bzw. ESTA, eTA oder eVisitor Visum) reicht für Geschäftsreisen mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten, bzw. 6 Monaten im Fall von Kanada, aus.

Geschäftsreise in die USA mit einem ESTA

Die USA sind neben Deutschland der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Daher wird zu geschäftlichen Zwecken viel in die USA gereist. Eine Dienstreise in die USA ist auch relativ schnell vorbereitet, wenn man sich an die wichtigsten Regeln hält. Zumeist können Geschäftsreisende aus der Schweiz oder anderen Ländern Europas für die Einreise in die USA ein ESTA verwenden. Dabei müssen die folgenden Einreisebestimmungen eingehalten werden:

  • Man darf höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage in den USA bleiben.
  • Man darf kein Arbeitsverhältnis mit einem US-amerikanischen Unternehmen eingehen. Man darf für die Tätigkeiten jedoch Lohn von einem Arbeitgeber ausserhalb der USA erhalten.
  • Man darf kein Unternehmen in den USA gründen, dort einen Betrieb übernehmen oder in ein Unternehmen in den USA investieren. Journalistische Tätigkeiten und professionelle Mediaaufnahmen sind mit einem ESTA ebenso untersagt.
  • Man darf jedoch an geschäftlichen Veranstaltungen teilnehmen, sich mit Partnern verabreden, Dienste oder Produkte liefern sowie verschiedene Tätigkeiten für einen Arbeitgeber ausserhalb der USA ausführen.

Visa für Entsendungen

Bei Entsendungen in Länder ausserhalb Europas ist eine deutlich gründlichere Vorbereitung erforderlich. In der Regel muss man lange vor dem geplanten Start Arbeitsgenehmigungen und Visa beantragen. Für die USA muss in der Regel ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt mehr als 90 Tage dauern soll. Das L-Visum ist speziell für Entsendungen ausgelegt, doch unter Umständen kann auch ein E-Visum oder ein H-1B Visum für den Transfer von Angestellten verwendet werden. Welches Visum genau erforderlich ist, hängt unter anderem von der Dauer des Aufenthalts und den genauen Tätigkeiten ab, die in den USA ausgeführt werden sollen. Da ein Visumantrag deutlich langwieriger und komplizierter ist als das Beantragen eines ESTA, sollte man zunächst überlegen, ob es möglich wäre, den Aufenthalt in den USA auf höchstens drei Monate zu begrenzen.

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