Betriebsordnung: Das ist bei der Erstellung zu beachten
Passende Arbeitshilfen
Die Betriebsordnung kann auch weitere Bestimmungen enthalten, soweit diese nicht gegen zwingende Bestimmungen des Gesetzes oder eines GAV verstossen. Sie ist für industrielle Betriebe durch das ArG vorgeschrieben (Art. 37 ff. ArG); für andere Betriebe kann sie freiwillig aufgestellt werden.
Schritt 1: Den Inhalt der Betriebsordnung definieren
In der Betriebsordnung sind u.a. folgende Punkte zu regeln:
- Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung, Prävention
- Persönlichkeitsschutz
- Zutrittsrechte
- Benutzung der Betriebseinrichtungen
- Konsumation im Betrieb
- Rauchverbote und Stellen wo geraucht werden darf
- Verbot des Alkoholkonsums während der Arbeit
- Besondere Anordnungen der Geschäftsleitung
- Sauberkeit und Ordnung im Betrieb
- Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Materialbehandlung, Schutzkleider, Waschmöglichkeiten usw.)
- Benutzungsberechtigung von Anlagen und Geräten
Schritt 2: Sanktionen bei Missachtung der Vorschriften auflisten
Erstellen Sie den Katalog allfälliger Sanktionen, bspw.:
- Abmahnung
- Verweis
- Verwarnung
- Busse
- weitere arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen
- ordentliche Kündigung oder fristlose Entlassung
Schritt 3: Erstellen der Betriebsordnung
Verfassen Sie die Betriebsordnung. Verwenden Sie dafür unsere Vorlage, die Sie direkt unter diesem Beitrag finden.
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