Warum ein Praktikum anbieten?
Viele Firmen haben aus Gründen des Personalmarketings an Praktikanten ein hohes Interesse. Praktikanten sind mögliche zukünftige Mitarbeiter, was zum Beispiel bei Studierenden für die Firmen oft bedeutungsvoll ist.
Praxis-Tipp: Verfassen Sie einen Praktikumsbeschrieb für die ETH, Uni, Fachhochschule, Fachschule etc. An den meisten Universitäten und Hochschulen gibt es eine Ansprechstelle, welche die Praktikumsplätze bekannt macht (Aushänge, Direktberatung, Intranet etc.).
Praktikumsvertrag
Ein Praktikumsvertrag ist ein Spezialfall eines befristeten Vertrages. Er liegt dann vor, wenn ein Student oder ein Schulabsolvent während einer begrenzten Zeit Aufgaben in einer Firma wahrnimmt, welche in Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Die Dauer des Praktikums ist durch die Ausbildungsinstitution meist vorgegeben und sehr unterschiedlich zwischen wenigen Wochen und einem Jahr. Bei Studenten sind zwei bis drei Monate ĂĽblich.
Lohn, Ferien und Arbeitszeugnis
Praktikanten haben in aller Regel Anrecht auf einen Lohn. Dieser richtet sich u.a. nach der Dauer des Praktikums und dem Erfahrungshintergrund wie beispielsweise nach dem Ausbildungssemester. Zudem ist der Anteil der nutzbaren Arbeitsergebnisse (im Gegensatz zur Ausbildungszeit im Betrieb) zu gewichten. Die Löhne sind sehr unterschiedlich. Die Empfehlungen von Ausbildungsinstitutionen und Verbänden sind für die Firmen nicht verbindlich.
Praxis-Tipp: Wir empfehlen, unbezahlte Praktika nur bei sehr kurzen Schnupperpraktika (unter einem Monat) anzubieten. Bei Schülern der Sekundarstufe II (also ab ca. 15./16. Lebensjahr) liegen die Praktikumslöhne häufig zwischen CHF 500.– und CHF 750.– pro Monat, je nach Dauer des Praktikums und dem Anteil an produktiven Arbeiten. Diese Löhne sollten mit den Lehrlingslöhnen vergleichbar sein. Bei älteren Praktikant/innen und längeren Praktika liegen die Löhne meist höher, bis ca. CHF 1500.–/2000.–, insbesondere wenn es sich um Vorpraktika auf eine Fachhochschule handelt. Bei Studenten sind zwischen CHF 1500.– und CHF 2500.– üblich. Der maximal zu bezahlende Lohn beträgt ca. CHF 3500.– pro Monat und sollte noch einen deutlichen Unterschied zu den Einstieglöhnen nach Abschluss der Ausbildung gewährleisten.
Praktikantinnen und Praktikanten haben – wie alle Angestellten – gemäss OR Anspruch auf bezahlte Ferien. Auch der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäss OR lässt sich nicht wegbedingen. Das macht auch Sinn: Absolventinnen und Absolventen von Ausbildungen sind bei der Stellensuche auf Praktikumszeugnisse angewiesen, weil sie meist erst wenige Leistungsnachweise vorlegen können.
Anstellung von ausländischen Praktikantinnen und Praktikanten
Praxis-Tipp: Für ausländische Studenten sind Praktika in der Schweiz oft recht attraktiv, u.a. weil die Praktikumslöhne höher liegen. Auch bei Praktika sind jedoch die Bestimmungen betreffend Arbeitsbewilligungen zu beachten.
Keine Arbeitsbewilligung bei einem Praktikumsvertrag benötigen
- Personen, welche bereits über eine gültige Jahresaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen (z.B. Kinder von ausländischen Jahresaufenthaltern);
- Personen aus den alten EU-Staaten und fĂĽr einen Aufenthalt bis 90 Tage. Es besteht jedoch eine Meldepflicht.
Für alle übrigen Praktikantinnen und Praktikanten ist eine Bewilligung erforderlich. Möglichkeiten sind:
- Bewilligung als Stagiaire fĂĽr Personen zwischen 18 und 35 Jahren, welche ĂĽber eine abgeschlossene Berufsausbildung verfĂĽgen und aus einem Land stammen, mit welchem die Schweiz ein Abkommen geschlossen hat.
- Kurzaufenthaltsbewilligung fĂĽr Personen aus den alten EU-Staaten ĂĽber 90 Tage sowie aus den ĂĽbrigen EU-Staaten.
- Kurzaufenthaltsbewilligung fĂĽr Au-Pair im Alter zwischen 18 und 25 Jahren.
Im Vertrag ist deshalb folgender Satz einzufügen: «Dieser Vertrag gilt unter Vorbehalt der Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.»