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Best Practice Arztzeugnis: Diverse Fallbeispiele

Die Arbeitnehmenden müssen Arbeitsunfähigkeiten umgehend dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitnehmer ist beweispflichtig für die Arbeitsverhinderung und muss auf Verlangen ein Arztzeugnis beibringen.

22.02.2022 Von: Thomas Wachter
Best Practice Arztzeugnis

Ab wann braucht es ein Arztzeugnis?

Es besteht keine allgemein verbindliche Regel, ab dem wievielten Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangt werden soll. Sinnvoll erscheint es aber ab dem dritten Krankheitstag.

Praxis-Tipp
Regeln Sie in Ihrem Betrieb die Frage, ab wann ein Arztzeugnis beizubringen ist. In der Regel wird ein Arztzeugnis "spätestens ab dem dritten Arbeitstag" verlangt. Sie sind jedoch berechtigt, auch bei kürzeren Arbeitsunfähigkeiten ein Arztzeugnis zu verlangen.

Unklare Aussagen zur Arbeitsunfähigkeit im Arztzeugnis

Oftmals äussern sich Arztzeugnisse unklar zur Arbeitsunfähigkeit. Beispielsweise ist die Dauer nicht klar geregelt oder aber eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ist nicht klar umschrieben. In diesem Fall kann beim Arzt oder der Ärztin nachgefragt werden, wie das Zeugnis zu verstehen ist oder bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert. Das Arztgeheimnis bezieht sich nicht auf Ihre berechtigten Anliegen, präzise Auskünfte zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Praxis-Beispiel: Auffällige Kurzabsenzen
Im Arbeitsvertrag wird ab dem 3. Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangt. Ein Mitarbeiter ist dauernd krank, jedoch immer nur ein oder zwei Tage. Kann der Arbeitgeber Arztzeugnisse verlangen?

Dem Arbeitnehmenden kommt eine Beweispflicht im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten zu. Der Arbeitgeber hat das Recht, ab dem ersten Arbeitstag ein Arztzeugnis zu verlangen, auch wenn das Anstellungsreglement etwas anderes vorschreibt.

Praxis-Beispiel: Fehlendes Arbeitszeugnis
Eine Mitarbeiterin war einige Tage krank, jedoch nicht beim Arzt. Nun kann sie folglich kein Arztzeugnis mitbringen. Muss sie nun noch zum Arzt?

Es handelt sich um die Verletzung einer Ordnungsvorschrift, wie die Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit zu belegen haben. Die Lohnfortzahlung ist dennoch gegeben, wenn die Mitarbeiterin anderweitig glaubhaft machen kann, dass sie tatsächlich krank war.

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