Schritt 1: Sie klären die genauen Anstellungsbedingungen ab
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag schreiben, müssen Sie die genauen Anstellungsbedingungen abklären. Dies beinhaltet unter anderem:
- Art der Tätigkeit und Arbeitsort
- Beginn der Anstellung
- Probezeit und Beendigung
- Arbeitszeit
- Lohn
- Ferien
Schritt 2: Sie informieren sich über die rechtlichen Grundlagen
Im Arbeitsvertrag finden sich sämtliche für das Arbeitsverhältnis nötigen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sofern die gesetzlichen Minimalbestimmungen eingehalten werden, haben Sie eine grosse Gestaltungsfreiheit. Zum Teil darf nur schriftlich von den Gesetzesbestimmungen abgewichen werden und zum Teil nur zu Gunsten des Arbeitnehmers. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Bestimmte Regelungen müssen jedoch zwingend schriftlich vereinbart werden.
Praxis-Tipp: Schliessen Sie Arbeitsverträge immer schriftlich ab. Es besteht dann Rechtssicherheit für beide Parteien. Noch viel wichtiger ist aber, dass viele Missverständnisse gar nicht entstehen können.
Welche Regelungen überhaupt abweichend geregelt werden dürfen, ergibt sich aus den Art. 361 und 362 OR. Hier sind die Bestimmungen aufgelistet, von welchen nicht oder nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden kann. Achtung: Teilweise ergibt sich die Unabänderlichkeit aus dem Gesetzestext selbst, ohne dass diese Bestimmung in den Art. 361 und 362 OR aufgelistet ist.
Rechtliche Grundlage aus dem Obligationenrecht, OR Art. 361, Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften weder zuungunsten des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers abgewichen werden:
Beispiele:
- Wegbedingung der Abgeltung von Überstunden
- Vorschussgewährung
- Zuweisung von Arbeit bei Akkord
- Ferienlohn
- Verrechnung mit Gegenforderungen
- Dauer der Probezeit
- Kündigungsfristen
- Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitsnehmer
- Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen
- Konkurrenzverbot
Abreden sowie Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen, die von den vorstehen angeführten Vorschriften zuungunsten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abweichen, sind nichtig.
Rechtliche Grundlage aus dem Obligationenrecht, OR Art. 362, Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers
Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden:
Beispiele:
- Haftung des Arbeitnehmers
- Lohnabrechnung
- Arbeitgeberverzug
- Lohn bei Verhinderung des Arbeitnehmers
- Auslagenersatz (Spesen)
- Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers
- Dauer und Kürzung der Ferien
- Ferienlohn
- Mutterschaftsurlaub
- Jugendurlaub
- Arbeitszeugnis
- Missbräuchliche Kündigung
- Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber
- Folgen der Übertretung des Konkurrenzverbots
Abreden sowie Bestimmungen von Normalarbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen, die von den vorstehend angeführten Vorschriften zuungunsten des Arbeitnehmers abweichen, sind nichtig.
Schritt 3: Sie prüfen, welche Punkte Sie bereits im Personalreglement oder einem GAV geregelt haben
Die meisten Unternehmen haben ein Personalreglement, in dem viele Punkte bereits geregelt sind, so dass diese im Vertrag nicht mehr erwähnt werden müssen. Häufig sind dies Punkte wie die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden, von Ferien und Feiertagen und von der Freizeitgewährung für persönliche Angelegenheiten.
Empfehlenswert ist es, entweder im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement Ihre Regelungen betreffend der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall festzuhalten (siehe Arbeitsvertrag-Muster am Ende der Anleitung). Gewisse Regelungen, wie die Wegbedingung der Abgeltung von Überstunden, abweichende Kündigungsfristen oder die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes sollten unbedingt im Hauptvertrag geregelt sein. Zudem muss der Hauptvertrag klar und deutlich auf allfällige Reglemente verweisen und sie müssen dem Arbeitnehmer vor Vertragsunterzeichnung zum Lesen übergeben werden.
Schritt 4: Sie überlegen sich, welche Punkte Sie im Arbeitsvertrag regeln möchten
Der unbefristete Vertrag im Monatslohn ist der am häufigsten verwendete Vertrag. Es sind aus rechtlicher Sicht nur wenige Punkte zu regeln. Im Minimalfall ist folgendes zu regeln:
- Vertragspartner: Firma und Mitarbeiter/in
- Funktion: Anstellung als …
- Einsatzort:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Bruttomonatslohn und allfällige Zuschläge; Gratifikation, 13. Monatslohn, Bonus
Ist nichts weiter geregelt, gilt der erste Monat als Probezeit, die Kündigungsfrist richtet sich nach dem OR, der Lohn ist zwölfmal im Jahr zu bezahlen, für die Lohnfortzahlung bei Krankheit gilt eine der Skalen je nach Firmensitz, bei einem Unfall sind 80% des Lohnes fortzuzahlen gemäss UVG, der Ferienanspruch beträgt bis 20 Jahre fünf Wochen, anschliessend vier Wochen und die Sozialversicherungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen resp. dem Pensionskassenreglement.
Praxis-Tipp: Wir empfehlen Ihnen, auch bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einem Vollpensum - also dem ‹Standardfall› - auf die wesentlichen Bestimmungen im Arbeitsvertrag hinzuweisen. Dies ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, aber aus Gründen der Transparenz den Mitarbeitenden gegenüber angezeigt. Wo nichts geregelt ist, gilt ergänzend das Gesetz.
Schritt 5: Sie schreiben den Arbeitsvertrag (Tipp: Nutzen Sie dazu unser Arbeitsvertrag-Muster)
Nun haben Sie erfolgreich alle Informationen zusammengetragen, Sie wissen, welche Punkte Sie noch im Arbeitsvertrag regeln müssen und was schon mit dem Personalreglement abgedeckt ist. Sie können nun den Arbeitsvertrag für Ihren Mitarbeitenden schreiben:
- Vertragspartner: Firma XYund Mitarbeiter Z Funktion: Anstellung als W
- Einsatzort: Zürich
- Der Arbeitnehmer kann aber auch für andere Tätigkeiten und an anderen Orten eingesetzt werden.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Mai 20XX
- Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Bruttomonatslohn beträgt CHF 6000.–(x 12 / x 13 pro Kalenderjahr)
Profitieren Sie jetzt vom untenstehenden Arbeitsvertrag-Muster "Arbeitsvertrag unbefristetes Arbeitsverhältnis (Maximalversion)" und von weiteren Arbeitsvertrag-Muster.
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