Lohngleichheitsanalyse: Lohn(un)gleichheit zwischen Frau und Mann in Schweizer Unternehmen

Dieser Artikel befasst sich mit der statistischen Situation in der Schweiz und beschreibt anschliessend die neuen Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes. Ausserdem wird Logib vorgestellt, das Instrument für die Lohngleichheitsanalyse, welches der Bund kostenlos bereitstellt.

04.05.2021 Von: Patric Aeberhard, Jeremy Kolly
Lohngleichheitsanalyse

Statistische Situation in der Schweiz

Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) liefert die wichtigste Datengrundlage zur Lohnstruktur des Arbeitsmarkts in der Schweiz. Sie wird alle zwei Jahre bei den Unternehmen in der Schweiz durchgeführt. Auf der Basis der LSE publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig detaillierte Studien, welche die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern auf nationaler Ebene analysieren und in einen erklärten und einen unerklärten Anteil aufschlüsseln. Der erklärte Anteil basiert auf den unterschiedlichen Merkmalen von Frauen und Männern wie Branche, Beruf, persönliche Merkmale usw. Den unerklärten Anteil erhält man, wenn man den Einfluss der erwähnten Merkmale abzieht. Dieser Anteil deutet auf eine mögliche geschlechtsspezifische Diskriminierung hin.

Im Rahmen der LSE wurden 2018 insgesamt 36’000 Unternehmen befragt, was rund 1,2 Millionen Angestellten entspricht. Die jüngste Studie des BFS von 2018 legt auf dieser Grundlage dar, dass der durchschnittliche standardisierte Bruttolohn der Frauen 19,0% unter demjenigen der Männer liegt, was einer Lohndifferenz von CHF 1512 entspricht. Der erklärte Anteil der Lohndifferenz wird auf 54,6% und der unerklärte Anteil auf 45,4% geschätzt. Die Frauen verdienen pro Monat also im Schnitt CHF 686 weniger, was möglicherweise auf das Geschlecht zurückzuführen ist.

Die vom BFS in Auftrag gegebenen Studien verfolgen einen deskriptiven Ansatz, der national angewendet wird. Dieser Ansatz umfasst viele erklärende Faktoren, die einen Überblick ermöglichen. Bei einem Unternehmen oder einer Organisation wird allerdings ein rechtfertigender Ansatz angewendet, um zu beurteilen, ob die Lohnpraxis zu einer systematischen Diskriminierung eines Geschlechts führt. Unter diesem Blickwinkel können die Lohnunterschiede nur anhand von objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien gerechtfertigt werden.

Änderung des Gleichstellungsgesetzes

Seit 1981 ist der Grundsatz der Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» (Art. 8 Abs. 3 3. Satz BV). Das Gleichstellungsgesetz (GlG), das seit 1996 in Kraft ist, wurde vor Kurzem revidiert, um die Umsetzung dieses Grundsatzes zu verbessern. Diese Revision wird von der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse begleitet. Seit dem 1. Juli 2020 sind privat- und öffentlich-rechtliche Unternehmen und Organisationen, die mindestens 100 Arbeitnehmende beschäftigen (ohne Lernende) einem dreistufigen Verfahren unterstellt:

  1. Analyse: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Sie wählen dazu einen Referenzmonat zwischen Juli 2020 und Juni 2021 aus. Für die Analyse müssen sie eine wissenschaftliche und rechtskonforme Methode anwenden (Art. 13c Abs. 1 GlG). Der Bund stellt das Standard-Analyse-Tool Logib kostenlos zur Verfügung, welches diese beiden Kriterien erfüllt. Das Tool wurde von unabhängigen Stellen validiert (EBG, 2020a). Arbeitgebende, die eine andere Methode anwenden möchten, müssen den Nachweis erbringen, wonach diese Methode wissenschaftlich und rechtskonform ist (Art. 7 Abs. 2 Bst. b Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse).
  2. Überprüfung: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bis zum 30. Juni 2022 Zeit, ihre erste Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Dabei muss es sich um ein zugelassenes Revisionsunternehmen oder eine Organisation nach Artikel 7 GlG (Organisationen, die die Gleichstellung von Frau und Mann fördern oder die Interessen der Arbeitnehmenden wahren) oder eine Arbeitnehmervertretung handeln. Bei den zugelassenen Revisionsunternehmen müssen die leitenden Revisorinnen und Revisoren eine spezifische Ausbildung absolviert haben. Das Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat verschiedene Ausbildungen anerkannt (EXPERTsuisse, veb.ch / TreuhandSuisse). Wird die Überprüfung von einer Organisation oder einer Arbeitnehmervertretung vorgenommen, wird zwischen den Parteien eine Vereinbarung über das Vorgehen bei der Überprüfung und der Berichterstattung abgeschlossen.
  3. Kommunikation: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bis 30. Juni 2023 Zeit, die Angestellten und das Aktionariat über das Ergebnis der ersten Analyse zu informieren. Im öffentlichen Sektor müssen die detaillierten Ergebnisse der Analyse und der Überprüfung veröffentlicht werden. Schliesslich sollten bis Ende Juni 2023 rund 46% der Angestellten in der Schweiz eine schriftliche Information zu diesem Thema erhalten.

Wird die Lohngleichheit gemäss der ersten Analyse auf Ebene des Unternehmens nicht eingehalten, muss die Analyse in vier Jahren wiederholt werden. Dieses System läuft am 1. Juli 2032 aus. Es gilt zu beachten, dass eine nicht vorhandene systematische Lohndiskriminierung auf Unternehmensebene nicht gewährleisten kann, dass es bei den Arbeitnehmenden oder den Funktionen keine geschlechtsspezifische Diskriminierung gibt und dass Artikel 3 Absatz 2 GlG und der verfassungsmässige Gleichstellungsgrundsatz vollumfänglich eingehalten werden.

Logib

Der Bund stellt das Standard-Analyse-Tool Logib kostenlos zur Verfügung. Es erlaubt Arbeitgebenden ab 50 Angestellten, ihre Lohngleichheitspraxis zu überprüfen. Das Tool steht seit dem 1. Juli 2020 in einer äusserst sicheren Webversion zur Verfügung (logib.admin.ch), die einfach in der Anwendung ist. Die Benutzeroberfläche wurde hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit optimiert, und die erforderlichen Daten sind mehrheitlich dieselben wie für die Durchführung der LSE. Logib wurde international als «Good Practice» ausgezeichnet (IAO, OECD, UNO).

Wenn Logib verwendet wurde, stellt das EBG der unabhängigen Stelle, welche die formelle Überprüfung durchführt, einen Leitfaden zur Verfügung. Logib erstellt ausserdem automatisch einen Bericht und extrahiert die Daten, um die Überprüfung zu erleichtern.

Die Methode besteht aus den folgenden Komponenten:

  1. Verschiedene erklärende Variablen: Es handelt sich dabei um personenbezogene (Ausbildung, potenzielle Erwerbserfahrung, Dienstalter) und funktionsbezogene Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau, berufliche Stellung) sowie um das Geschlecht. Das Geschlecht dürfte keinen Einfluss auf den Lohn haben.
  2. Der Lohn: Der Bruttolohn wird von Logib automatisch auf 100% und für alle Angestellten auf die gleiche Wochenarbeitszeit umgerechnet. In der Logib-Wegleitung (EBG, 2020b) findet sich eine Lohnspezifikation, die beschreibt, welche Lohnbestandteile für die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse zwischen Frau und Mann relevant sind, und wie diese konkret berücksichtigt werden sollten.
  3. Methode der statistischen Analyse: Logib basiert auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse. Die Regressionsanalyse ist eine wissenschaftliche Standardmethode und wurde vom Bundesgericht im Umgang mit Lohndiskriminierungen zugelassen (BGE 130 III 45).
  4. Toleranzschwelle: In gewissen Unternehmen kann es vorkommen, dass sich die Lohndifferenz durch andere objektive und nichtdiskriminierende Faktoren als die von Logib verwendeten Faktoren erklärt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verwendet Logib eine Toleranzschwelle von 5% für den Faktor Geschlecht. Gibt ein statistischer Test an, dass diese Schwelle überschritten wurde, liegt ein begründeter Verdacht vor, dass die Lohnpraxis des analysierten Unternehmens systematisch diskriminierend ist.

Abbildung 1 veranschaulicht die wichtigsten Schritte, die bei einer Analyse mit Logib durchlaufen werden. Um optimale Transparenz zu gewährleisten, ist der Quellcode des Webtools, der die statistischen Berechnungen ermöglicht, Open Source (Chassot, 2020).

Seit Ende 2020 steht Logib auch für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten zur Verfügung. Informationen sind auf der Webseite des EBG unter www.ebg.admin.ch > Dienstleistungen > Logib Modul 2 verfügbar.

Referenzen

EBG (2020a) Konformitätserklärung Standard-Analyse-Tool (Logib).

EBG (2020b) Wegleitung zum Standard-Analyse-Tool (Logib). Version 2020.4

Chassot (2020) Logib: Salary analysis by the Swiss federal office for gender equality. R package, Version 0.1.0.

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