Höchstarbeitszeit: Für wen gilt welche Regelung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Das Arbeitsgesetz unterscheidet zwischen einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden für industrielle Betriebe, Büros und grosse Detailhandelsbetriebe sowie 50 Stunden für das Gewerbe, das Bauwesen, das Gastgewerbe und kleinere Verkaufsgeschäfte. Die täglichen Grenzen sind flexibler gestaltet, wobei die Überzeit pro Tag zwei Stunden nicht überschreiten darf und die tägliche Ruhezeit grundsätzlich 11 Stunden betragen muss. Bei Unsicherheiten bezüglich der Einordnung des eigenen Betriebs empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen kantonalen Amt.
Die wichtigsten Punkte:
- 45 Stunden wöchentlich gelten für Industrie, Büros und Detailhandel mit über 50 Mitarbeitenden.
- 50 Stunden wöchentlich gelten für Gewerbe, Bau, Gastgewerbe und Gesundheitsberufe.
- Die tägliche Arbeitszeit muss in der Regel innerhalb von 14 Stunden liegen.
- Eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden ist vorgeschrieben, kann wöchentlich auf 8 Stunden verkürzt werden.
- Überstunden dürfen maximal 2 Stunden pro Tag betragen.

Passende Arbeitshilfen
Welche Höchstarbeitszeit gilt für welche Betriebe und welche Ausnahmen sind zulässig?
Die 45 Stunden gelten im Wesentlichen in der Industrie, in Bürobetrieben und in grossen Verkaufsgeschäften. 50 Stunden gelten in den übrigen Betrieben, namentlich in Gewerbebetrieben sowie in den Gesundheitsberufen, soweit diese dem Arbeitsgesetz unterstellt sind.
Praxis-Tipp: Falls Sie sich nicht sicher sind, welchen Bestimmungen der Höchstarbeitszeit Ihre Mitarbeiter unterstehen, wenden sie sich an das zuständige kantonale Amt. Die Bezeichnung ist in den Kantonen unterschiedlich (KIGA, Amt für Wirtschaft und Arbeit etc.)
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Für die meisten Mitarbeitenden gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Für wen welche gilt, ist im Arbeitsgesetz wie folgt geregelt:
| für Beschäftigte in industriellen Betrieben, für Büroangestellte, für technische und andere Angestellte, sowie für das Verkaufspersonal von Betrieben des Detailhandels mit mehr als 50 Mitarbeitenden | 45 Stunden |
| für alle anderen Angestellten – vor allem Beschäftigte in Gewerbebetrieben, auf dem Bau, im Gastgewerbe, in den Gesundheitsberufen oder das Verkaufspersonal von Betrieben im Detailhandel mit weniger als 50 Mitarbeitenden | 50 Stunden |
Industrielle Betriebe
Als industrielle Betriebe gelten insbesondere Betriebe mit fester An-lage für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern, sofern die Arbeit durch automatisierte Verfahren, Maschinen oder serienmässige Verrichtungen bestimmt ist und dafür wenigstens sechs Arbeitnehmer beschäftigt werden (Details: Wegleitung zu Art. 5 ArG). Dazu gehören beispielsweise Druckereien, mechanische Werkstätten, Verarbeitungsbetriebe von Lebensmittel, Abfüllbetriebe, Wäschereien und chemische Reinigungen, Abwasserreinigungs-anlagen etc. In allen diesen Betrieben gilt die Höchstarbeitszeit von 45 Stunden.
Ausnahmen
Es gelten folgende Ausnahmen:
| 2 Stunden | 45 Std. | 5-Tage-Woche im Durchschnitt über ein Kalenderjahr. Einhalten des Durchschnitts von 45 Stunden über acht Wochen. |
| 4 Stunden | 45 Std. | 5-Tage-Woche im Durchschnitt über ein Kalenderjahr. Einhalten des Durchschnitts von 45 Stunden über vier Wochen |
| 4 Stunden | 45 oder 50 Std | bei Tätigkeiten mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall in Betrieben mit erheblichen saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalls. Einhalten des Durchschnitts von 45 resp. 50 Std. über sechs Monate. |
Tägliche Höchstarbeitszeit
Daneben gilt auch eine tägliche Höchstarbeitszeit. Diese Regelungen sind jedoch sehr flexibel und es besteht praktisch zu jeder Bestimmung eine Reihe von Ausnahmeregelungen.
Die Überzeit darf für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten. Ausnahme: an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen.
Die Arbeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr ist Abendarbeit. Beide sind bewilligungsfrei.
Die tägliche Arbeitszeit hat sich an diese Grenzen zu halten und muss in der Regel in einem Zeitraum von 14 Stunden liegen. Wichtigste Ausnahme: Die Grenzen können um eine Stunde verschoben werden, also von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr resp. von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Nachtarbeit und die Arbeit an Sonntagen ist verboten, soweit nicht Ausnahmebestimmungen bestehen oder aber eine Bewilligung vorliegt. Hier bestehen aber eine ganze Reihe von Ausnahmen für 38 verschiedene Betriebsarten wie Krankenanstalten und Kliniken, Heime und Internate, Spitex-Betriebe, Gastbetriebe, Bäckereien etc.
Die tägliche Ruhezeit beträgt im Prinzip 11 Stunden. Diese darf aber einmal in der Woche auf acht Stunden verkürzt werden. Für bestimmte Branchen beträgt die tägliche Ruhezeit nur neun Stunden. Zudem sind ausreichend Pausen zu gewähren. Minimal ist an einem Arbeitstag von sieben oder mehr Stunden eine halbe Stunde Pause einzuplanen und bei einem Arbeitstag von neun oder mehr Stunden eine ganze Stunde. Pausen gelten übrigens in der Regel nicht als Arbeitszeit.
Checkliste
- Haben Sie die Einordnung Ihres Betriebs (45 oder 50 Stunden) geprüft?
- Sind die täglichen Arbeitszeiten innerhalb der 14-Stunden-Grenze (bzw. 05.00–22.00 Uhr) geplant?
- Werden Überstunden auf maximal 2 Stunden pro Tag begrenzt?
- Ist die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden (bzw. 8 Stunden in Ausnahmefällen) gewährleistet?
- Sind Pausen bei 7+ Stunden Arbeit (30 Min.) und 9+ Stunden Arbeit (60 Min.) eingeplant?
- Wurden bei Saisonbetrieben oder witterungsbedingtem Ausfall die Durchschnittswerte über 6 Monate eingehalten?
- Haben Sie bei Zweitjobs die Gesamtarbeitszeit aller Arbeitgeber kontrolliert?
- Sind Nacht- und Sonntagsarbeiten durch eine Bewilligung gedeckt oder im Ausnahmekatalog?
- Wurden die Arbeitszeitkonten für die Durchschnittsberechnung (8 Wochen oder 1 Jahr) korrekt geführt?
- Liegt eine schriftliche Information an die Mitarbeitenden über die Arbeitszeitregelungen vor?
FAQ: Höchstarbeitszeit
Gilt die Höchstarbeitszeit von 45 Stunden auch für Angestellte im Detailhandel?
Nur für Verkaufspersonal in Betrieben des Detailhandels mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Bei weniger als 50 Mitarbeitenden gilt die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden.
Darf ein Mitarbeiter bei mehreren Arbeitgebern mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten?
Nein, die maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden (bzw. 45 Stunden in der Industrie) gilt kumulativ über alle Arbeitsverhältnisse hinweg. Die Arbeitgeber müssen über die anderen Jobs informiert sein.
Wie lange muss die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sein?
Die tägliche Ruhezeit beträgt grundsätzlich 11 Stunden. Sie darf jedoch einmal pro Woche auf 8 Stunden verkürzt werden. In bestimmten Branchen wie dem Gastgewerbe kann sie auch auf 9 Stunden reduziert sein.
Was passiert bei saisonalen Schwankungen in der Arbeitszeit?
Bei Tätigkeiten mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall und erheblichen saisonalen Schwankungen darf die Höchstarbeitszeit im Durchschnitt über sechs Monate eingehalten werden. Dies ermöglicht eine Verschiebung von bis zu 4 Stunden pro Woche.
Beginnt die Arbeitswoche am Montag oder Sonntag?
Die Arbeitswoche im Sinne des Arbeitsgesetzes beginnt mit dem Montag oder bei mehrschichtigen Systemen in der Nacht von Sonntag auf Montag und endet mit dem Sonntag.