Krankheitsfälle: «Chef, mein Kind ist krank»

Arbeitshilfen Lohn und Gehalt
Arbeitnehmende haben nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung bei kurzen Absenzen für die notwendige Betreuung von Kindern, sondern auch für andere Angehörige.
Hinweis: Dieser Beitrag befindet sich aufgrund der jüngsten gesetzlichen Änderungen in Überarbeitung. Ein aktueller Beitrag zum Thema Betreuungsurlaub von Angehörigen bei Krankheitsfällen von Kindern erscheint in der Juli/August-Ausgabe 2022 des «Newsletter Focus Treuhand». Darin geht die Autorin der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmende einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung haben, um ihren kranken Kindern oder weitere Angehörige zu pflegen. Abonnieren Sie jetzt den Newsletter, um den Fachbeitrag nicht zu verpassen!