Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit: Richtig berechnen
Inhalt
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit verlängert sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers proportional zum Grad der Arbeitsunfähigkeit. Gemäss der vorherrschenden Interpretation des Obligationenrechts gilt das Geldminimum, was bedeutet, dass der Lohnanspruch auf einen längeren Zeitraum umgerechnet wird. Steht keine Versicherung mit Taggeld zur Verfügung, muss der Arbeitgeber den vollen Lohn für diesen verlängerten Zeitraum leisten, wobei der Gesamtbetrag dem ursprünglichen Anspruch entspricht.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Lohnfortzahlungsanspruch wird durch den Grad der Arbeitsunfähigkeit dividiert, um die neue Dauer zu ermitteln.
- Bei 50 % Arbeitsunfähigkeit verdoppelt sich die Dauer der Lohnfortzahlung (z. B. von 15 auf 30 Wochen).
- Der Arbeitgeber zahlt monatlich den Teil des Lohns, der der Arbeitsfähigkeit entspricht, plus den Rest als Lohnfortzahlung.
- Die Berechnung erfolgt ohne Abzug von Versicherungsleistungen, wenn keine solchen vorliegen.

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Wie wird die Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit korrekt berechnet und die Anspruchsdauer verlängert?
Berechnungsbeispiel Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Gemäss Obligationenrecht hat der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit (nicht während einer beschränkten Zeit) zu entrichten. Daraus wird gemäss heute vorherrschender Interpretation abgeleitet, dass das Geldminimum gilt. Bei der Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist also der Lohnfortzahlungsanspruch auf einen längeren Zeitraum umzurechnen.
| Lohnfortzahlung nach Skala | Arbeitsunfähigkeit | aufgerechnete Lohnfortzahlung |
|---|---|---|
| 15 Wochen | 50 % | 30 Wochen |
| 12 Wochen | 60 % | 20 Wochen |
| 3 Wochen | 80 % | 3,75 Wochen |
Berechnungsbeispiel für 50% Arbeitsunfähigkeit mit 15 resp. 30 Wochen Lohnfortzahlung (erste Zeile):
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| Beginn Arbeitsunfähigkeit | 15.4.20XX |
| Grad Arbeitsunfähigkeit | 50% |
| Lohn | CHF 6000.– |
| Lohnfortzahlung nach Skala | 15 Wochen |
| Lohnfortzahlung bei 50% | 30 Wochen |
| Ende Lohnfortzahlung | 10.11.20XX |
Checkliste
- Ermitteln Sie den genauen Grad der Arbeitsunfähigkeit (z. B. 50 %, 60 %, 80 %).
- Bestimmen Sie die ursprüngliche Dauer der Lohnfortzahlung gemäss Antrittsjahr und Skala (z. B. 15 Wochen).
- Berechnen Sie die verlängerte Dauer, indem Sie die ursprüngliche Dauer durch den Arbeitsfähigkeitsgrad teilen (z. B. 15 Wochen / 0,5 = 30 Wochen).
- Ermitteln Sie den monatlichen Bruttolohn und den Anteil, der der Arbeitsfähigkeit entspricht.
- Berechnen Sie den monatlichen Lohnfortzahlungsbetrag als Differenz zwischen dem vollen Lohn und dem Arbeitslohn.
- Stellen Sie sicher, dass die Summe der gezahlten Lohnfortzahlungen dem Geldminimum entspricht, das bei voller Arbeitsfähigkeit gezahlt worden wäre.
- Dokumentieren Sie den Beginn und das Ende der verlängerten Lohnfortzahlung im Personal Dossier.
- Prüfen Sie, ob Versicherungsleistungen (Taggelder) vorliegen, die mit der Lohnfortzahlung verrechnet werden müssen.
| Monate | Lohn | Lohnfortzahlung | Total |
|---|---|---|---|
| April | CHF 4 400.- | CHF 1 600.- | CHF 6 000.- |
| Mai | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| Juni | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| Juli | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| August | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| September | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| Oktober | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | CHF 6 000.- |
| November | CHF 3 000.- | CHF 1 000.- | CHF 4 000.- |
| Dezember | CHF 3 000.- | CHF 3 000.- | |
| Total Lohnfortzahlung CHF 20 600.-- |
Dabei kann auch direkt mit dem Geldminimum gerechnet werden. Wie Ihnen das gelingt, zeigt Ihnen der Beitrag «Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Lohnabrechnung bei Arbeitsverhinderung» auf.
FAQ: Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Wie wirkt sich eine 50 %ige Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer der Lohnfortzahlung aus?
Bei einer 50 %igen Arbeitsunfähigkeit verdoppelt sich die Dauer der Lohnfortzahlung. Ein Anspruch von ursprünglich 15 Wochen verlängert sich somit auf 30 Wochen, damit das Geldminimum über den längeren Zeitraum gewahrt bleibt.
Was bedeutet das «Geldminimum» in diesem Kontext?
Das Geldminimum besagt, dass der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit den Lohn erhält, den er bei voller Arbeitsfähigkeit erhalten hätte. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird dies durch die Verlängerung der Bezugsdauer erreicht.
Muss der Arbeitgeber bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit immer den vollen Lohn zahlen?
Der Arbeitgeber zahlt monatlich den vollen Lohn, sofern keine Versicherungsleistungen (Taggelder) vorliegen. Der Lohn wird dabei in einen Teil für die geleistete Arbeit und einen Teil als Lohnfortzahlung aufgeteilt.
Gilt die verlängerte Lohnfortzahlung auch, wenn eine Versicherung Taggelder zahlt?
Nein, die hier beschriebene Berechnung nach dem Geldminimum gilt primär, wenn keine Versicherungsleistungen in Form von Taggeldern vorliegen. Bei bestehenden Versicherungen erfolgt eine Anrechnung der Taggelder auf den Lohnanspruch.