Die berufliche Altersvorsorge ist seit dem 1. Januar 1985 in der Schweiz obligatorisch und in der Bundesverfassung verankert. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt in Anlehnung an die Bundesverfassung die zweite Säule und hat zusammen mit der AHV das Ziel, 60% des letzten Einkommens für die Altersrente sicherzustellen. In der Schweiz wird die berufliche Altersvorsorge durch registrierungspflichtige Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) durchgeführt, und Arbeitgeber, welche obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer einstellen, haben entweder die Möglichkeit, eine eigene Pensionskasse zu gründen oder sich einer solchen anzuschliessen.