Häufig besteht im Arbeitsverhältnis das Bedürfnis, einen Arbeitsvertrag anzupassen, sei es im Zusammenhang mit Lohnreduktionen oder Arbeitszeiten/Funktionsänderungen etc. Besteht zwischen den Parteien Einigkeit, kann jederzeit eine Anpassung erfolgen. Wenn jedoch eine Lohnkürzung oder Degradierung im Raum steht, ist mit Widerstand zu rechnen. In einem solchen Fall könnte der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, wobei auf nachfolgende Punkte zu achten ist. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit der Änderungskündigung, also ob die Voraussetzungen für eine rechtmässige Kombination von Kündigung und Änderungsangebot im konkreten Fall erfüllt sind.