Am 2. August 2024 trat die Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz («KI») in Kraft und wurde abgestuft: Überwiegend gilt sie angesichts einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 2. August 2026, wobei einige Bestimmungen, etwa die Vorschriften zu den verbotenen Praktiken im KI-Bereich, bereits seit dem 2. Februar 2025 Geltung erlangen. Sanktionsbewehrt ist dieses Verbot wiederum ab dem 2. August 2025. Provider von Hochrisiko-KI-Systemen profitieren von einer Übergangsfrist von drei Jahren bis zum 1. August 2027. Auch wenn diese Fristen auf den ersten Blick noch lang erscheinen mögen, sollten auch Schweizer Unternehmen, welche KI bereits jetzt einsetzen oder in naher Zukunft einzusetzen beabsichtigen, möglichst führzeitig wichtige Weichen für die Zukunft stellen. Denn die Verwendung von KI, insbesondere von Large Language Models («LLMs»), kann zahlreiche datenschutzrechtliche Implikationen haben und rechtliche Fragen aufwerfen, die teilweise bislang nicht abschliessend bezüglich KI-Verordnung geklärt sind.