Steuern und Sozialversicherungsbeiträge stellen für eine Unternehmung einen beträchtlichen Kostenblock dar. Die Unternehmer müssen deshalb bestrebt sein, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss zwangsläufig geprüft werden, ob und in welchem Ausmass die Rechtsform, über die eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, von Bedeutung ist. Dabei stellt sich regelmässig die Frage, ob über ein Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) oder über eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) operiert werden soll. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Besteuerung der Kapitalgesellschaft, da sie sich strukturell von derjenigen eines Personenunternehmens unterscheidet und sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.